Prüfungen

Vom ersten Semester bis zur Masterarbeit

Sie haben bei Klausuren aus dem Fachbereich Wirtschaftswissenschaften in jedem Semester zwei Möglichkeiten, Prüfungen zu schreiben:

  • Haupttermin im Februar bzw. Juli
  • Nachtermin im April bzw. Oktober

Für alle Prüfungen melden Sie sich im jeweiligen Prüfungsanmeldezeitraum direkt über ZEuS an. Zu den Möglichkeiten, sich wieder von Prüfungen abzumelden, werden Sie über den Emailverteiler des Studiengangs zu Beginn der Anmeldephase informiert.

Am Fachbereich Mathematik gibt es ebenfalls jeweils Haupt- und Nachtermin für jedes Semester. Bitte informieren Sie sich direkt auf dieser Webseite über Termine und Anmeldezeiträume für die Mathe-Klausuren.

Masterarbeit

Ihre Masterarbeit können Sie in den Fachbereichen Mathematik oder Wirtschaftswissenschaften schreiben.

Die Regelungen zur Masterarbeit finden Sie in §§ 17 und 18 (PO 2017) bzw. 24 und 25 (PO 2023) Ihrer Prüfungsordnung.

Masterarbeit im FB Wirtschaftswissenschaften

Anmelden

Voraussetzung: 80 ECTS

Wann anmelden? Spätestens unmittelbar nach dem Bestehen der letzten studienbegleitenden Prüfung

Was Sie brauchen:

  • Formular Anmeldung zur Masterarbeit
  • Erklärung zum Prüfungsanspruch
  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung

Wo? In der Prüfungsverwaltung (Frau Herbst, F 259), zu den Sprechzeiten

Loslegen

Der viermonatige Bearbeitungszeitraum beginnt in der Regel zwei bis drei Wochen nach der Anmeldung. Ihr Thema schicken wir Ihnen rechtzeitig vorher per Einschreiben und per E-Mail zu.

Schreiben

Infos zu den formalen Bestimmungen finden Sie im Merkblatt für die Gestaltung von wissenschaftlichen Arbeiten und in der Prüfungsordnung. Wenn Sie Unterstützung im Schreibprozess brauchen, hilft Ihnen das Schreibzentrum gerne weiter.

Der Umfang der Masterarbeit sollte 50-70 Seiten nicht überschreiten.

Ihr Thema ist verbindlich. Bevor Sie Ihre Masterarbeit in Druck geben, prüfen Sie bitte, ob auf dem Titelblatt Ihr Thema exakt so steht, wie wir es Ihnen im Brief mitgeteilt haben.

Wir empfehlen Ihnen eine Bindung mit weichem Karton mit Rückenband. Bitte verzichten Sie auf Ringbuchbindung und steifen Karton.

Mehr erfahren

Frist verlängern

Nur in besonderen Ausnahmefällen, die nicht von Ihnen zu vertreten sind, kann die Frist um bis zu einem Monat verlängert werden. Wenn Sie krank sind, beantragen Sie die Fristverlängerung mit einem ärztlichen Attest, ansonsten mit einem formlosen begründeten Antrag (abzugeben in der Prüfungsverwaltung).

Wenn der Hinderungsgrund nach der Verlängerung weiter besteht, erhalten Sie ein neues Thema, sobald Sie wieder prüfungsfähig sind.

Abgeben

Bitte reichen Sie ein:

  • die Erklärung, dass Sie Ihre Arbeit selbständig verfasst haben und ob Sie einer Veröffentlichung Ihrer Arbeit in der Bibliothek zustimmen (Blatt 3 der Anmeldung, bitte nicht in die Arbeit einbinden lassen)
  • Ihre Kontaktadresse nach dem Studium (Blatt 4 der Anmeldung, bitte nicht in die Arbeit einbinden lassen)
  • eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  • drei Exemplare (PO 2017) bzw. ein Exemplar (PO 2023) Ihrer Masterarbeit in der Prüfungsverwaltung
  • pdf-Datei per E-Mail an Ihre Gutachter und an die Prüfungsverwaltung

Sie können Ihre Masterarbeit auch per Post einsenden. Bitte achten Sie dann darauf, dass das Abesendedatum (spätestens Ihr Abgabedatum) auf dem Umschlag zu erkennen ist.

Abwarten

Die Gutachten schicken wir Ihnen in der Regel nach sechs Wochen per Post zu.

Prüfungen

Muss ich mich zu den Vorlesungen und Prüfungen anmelden?

An der Universität Konstanz belegen Sie zu Beginn jedes Semesters die Veranstaltungen, die Sie besuchen möchten, über ZEuS. So erhalten Sie z. B. Zugang zu den Lehrmaterialien auf ILIAS. Die verbindliche Anmeldung zu den Prüfungen findet i. d. R. erst im Anmeldezeitraum, ebenfalls über ZEuS statt. Ausnahmen gelten beispielsweise von Seminaren, hierüber werden Sie bei der Anmeldung informiert. Über die Möglichkeiten, sich von Prüfungen wieder abzumelden, werden Sie zu Beginn des Anmeldezeitraums (FB Wiwi) bzw. über die Webseite (FB Mathe) informiert.

Was passiert, wenn ich eine Klausur im ersten Versuch nicht bestehen sollte?

Für jede Prüfung gibt es eine Wiederholungsprüfung. Zu dieser melden Sie sich über ZEuS an.

Wenn Sie auch die Wiederholungsprüfung nicht bestehen, können Sie einen Antrag auf eine zweite Wiederholungsprüfung stellen. Die Regelungen hierzu finden Sie in Ihrer Prüfungsordnung. Das entsprechende Formular finden Sie auf dieser Webseite.

Wenn Sie in der PO 2023 studieren, beachten Sie bitte, dass der Antrag auf die zweite Wiederholungsprüfung spätestens zwei Monate nach der Notenbekanntgabe vorliegen muss.

Was ist, wenn ich am Tag einer Prüfung krank sein sollte?

Informieren Sie sich auf der Seite der Prüfungsverwaltung.

Wie berechne ich meine Endnote?

Die Regelungen finden Sie in Ihrer Prüfungsordnung. Einen Notenausdruck können Sie auf ZEuS erstellen. Wenn Sie die Variante mit Verifikationscode wählen, kann der Empfänger überprüfen, dass es sich um ein von der Universität Konstanz ausgestelltes Dokument handelt.