Wechsel in die neue Prüfungsordnung (PO 2023)

Infoveranstaltung zum PO-Wechsel

01.06.2023 in Raum F420
15:15 Uhr: BSc Finanzmathematik
16:15 Uhr: MSc Finanzmathematik

Antworten auf häufige Fragen - Wechsel allgemein

Wer darf in die neue PO wechseln?

Sie dürfen in die neue PO wechseln, auch wenn Sie Ihr Studium vor dem Wintersemester 2023/24 begonnen haben.

Wenn Sie das Masterstudium zum Sommersemester 2023 begonnen haben, wechseln Sie automatisch in die neue PO. Sie müssen dann keinen Wechselantrag stellen.

Was ändert sich alles?

Bitte kommen Sie in die Infoveranstaltung bzw. schauen Sie sich die oben verlinkte Präsentation aus der Infoveranstaltung an.

Bis wann muss ich mich entscheiden?

Die Frist für die Einreichung Ihres Antrags auf Wechsel in die neue PO ist der 15.12.2023.

Was wird mir beim Wechsel angerechnet / nicht angerechnet?

  • Erbrachte Prüfungsleistungen müssen angerechnet werden.
  • Wenn Sie die Numerik partieller Differentialgleichungen bereits erfolgreich absolviert haben, wird Ihnen die Leistung im Wahlbereich angerechnet.
  • Wenn Sie Accounting Theory bereits absolviert haben, wird Ihnen die Leistung als Substitut für Bilanzierung und Bilanzpolitik angerechnet.

Was ist, wenn ich nicht wechseln will / kann? Betreffen mich die Änderungen trotzdem?

Wenn Sie das Studium vor dem Sommersemester 2023 aufgenommen haben, können Sie es bis Ende des Wintersemesters 2026/27 nach der alten Prüfungsordnung fortsetzen.

Bitte beachten Sie, dass Accounting Theory nicht mehr jedes Wintersemester angeboten wird. Sollten Sie diese Leistung noch nicht erbracht haben, setzen Sie sich bitte mit der Studienberatung in Kontakt.

Wo kann ich mich bzgl. des Wechsels informieren

Wir laden Sie herzlich in unsere Infoveranstaltungen ein. Dort können Sie auch Ihre Fragen einbringen. Die Präsentation zur Infoveranstaltung laden wir nach dem Termin dann auch hier hoch.

Für eine persönliche Beratung steht Ihnen das Team der Studienberatung zur Verfügung.