FAQs

Organisation der Lehrveranstaltungen/des Studiums

Wie sind die Sprechzeiten der abgeordneten Lehrkräfte in den Semesterferien?

Die Sprechzeiten finden ausschließlich nach vorheriger Terminanfrage per Mail statt. Details und Kontaktinformationen siehe Homepage der abgeordneten Lehrkräfte.

Ich möchte in die Sprechstunde einer abgeordneten Lehrkraft – was muss ich hierbei beachten?

Sie sollten sich vorab per Mail an die jeweilige abgeordnete Lehrkraft wenden und einen Termin vereinbaren. Details und Kontaktinformationen siehe Homepage der abgeordneten Lehrkräfte.

Dabei nennen Sie bitte den Grund Ihrer Anfrage sowie den ungefähren Zeitbedarf. Wir teilen Ihnen dann einen Zeitslot zu.

Ich bin einer bestimmten Gruppe der "Einführung in die Unterrichtspraxis" oder der "Fachdidaktik Wirtschaftslehre II" zugeordnet worden und möchte in eine andere Gruppe wechseln. Welche Möglichkeiten habe ich?

Um ausgeglichene Gruppengrößen sicherstellen zu können, kann es vorkommen, dass Studierende nach dem Zufallsprinzip in Gruppen umverteilt werden, die nicht ihrer Wunschgruppe entsprechen. Ein Wechsel der zugeteilten Gruppe ist dann nur mit Tauschpartner/-in möglich. Diese(n) müssen Sie eigenständig organisieren und uns vor Beginn der Veranstaltung mitteilen.

Wo kann ich mir als Studienbewerber/-in bisher erbrachte Studienleistungen (Schulpraktika, schulpraktische Studien etc.) anerkennen lassen?

Konsultieren Sie bitte die Studienberatung oder das Prüfungsamt. In einzelnen Fällen obliegt die Anerkennung von Prüfungsleistungen einer der abgeordneten Lehrkräfte. In diesen Fällen wird sie die Studienberatung bzw. das Prüfungsamt an uns verweisen.

Ich brauche die schriftliche Bestätigung für das Modul 1 (oder andere bereits eingereichte Unterlagen). Können Sie mir das Dokument kopieren bzw. ein Duplikat erstellen?

Nein. Grundlegend sollten Sie unbedingt sämtliche Dokumente, welche Sie - gleich bei welcher Behörde - einreichen (auch zu Ihrem eigenen Schutz) immer im Voraus kopieren. Im Falle des Schulpraktikums reicht uns eine Kopie Ihrer Dokumente. Bitte reichen Sie uns nur auf Nachfrage die Originale ein.

Wie viele Nachbesserungsversuche habe ich bei den eingereichten Unterlagen zu den Seminaren "Einführung in die Unterrichtspraxis" und "Fachdidaktik Wirtschafslehre II"??

Grundlegend keine. Die Gewährung einer Nachbesserungsmöglichkeit liegt im Ermessen der Dozierenden und stellt bestenfalls eine sehr seltene Ausnahme dar. Reichen Sie die Unterlagen unvollständig oder nicht in der von uns gewünschten und im Rahmen der in den Lehrveranstaltungen thematisierten Form ein, gilt die Lehrveranstaltung als nicht bestanden.

Kann ich Fachdidaktik Wirtschaftslehre I zeitgleich zur Fachdidaktik Wirtschaftslehre II machen?

Die empfohlene Struktur ist:
Einführung in die Unterrichtspraxis vor Modul 1; Fachdidaktik Wirtschaftslehre I vor Modul 2; Fachdidaktik Wirtschaftslehre II vor Modul 3. Bevorzugt werden dementsprechend auch die Plätze an die Studierenden vergeben, welche die entsprechenden Elemente bereits „hinter sich“ haben. Gleichzeitig können sich die Lehrveranstaltungen zeitlich überschneiden, da kein Parallelbesuch vorgesehen ist.


Diese Struktur empfiehlt sich für Nachqualifizierende. Für Studierende, die bereits im Bachelor die Vertiefungsrichtung Wipäd belegt haben, können die Module schon früher belegt werden, als die Veranstaltungen. Allerdings ist auch hier die Voraussetzung, die Veranstaltung Einführung in die Unterrichtspraxis vor Modul 1 bereits besucht zu haben.

Meine Credits für das erste Modul sind noch nicht im ZEuS. Bin ich durchgefallen?

Sie erhalten Ihre Credits erst nachdem Sie sämtliche geforderten Unterlagen bei uns eingereicht und wir diese gesichtet haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der Prozess der Sichtung aus organisatorischen Gründen einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Sollten Ihre Unterlagen unvollständig sein oder qualitativ nicht unseren Anforderungen entsprechen, werden wir Sie darüber informieren, dass das Modul 1 so nicht anerkannt werden kann.

Hinweis: Einführung in die Unterrichtspraxis und das Modul 1 stellen eine separate Leistung dar und werden in ZEuS getrennt voneinander aufgeführt.

Können Sie mir bei der Erstellung meines individuellen Stundenplanes behilflich sein?

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Studienablauf an die Studienberatung: studienberatung-wipaed@uni-konstanz.de

Ich habe vergessen mich zur Lehrveranstaltung "Einführung in die Unterrichtspraxis" oder "Fachdidaktik Wirtschaftslehre II" anzumelden. Geht das auch nachträglich?

Aus organisatorischen Gründen ist es leider nicht möglich, sich nachträglich zu Lehrveranstaltungen anzumelden. Um wichtige Termine in Zukunft nicht mehr zu verpassen, können Sie sich für den Wipäd-Newsletter auf der Homepage anmelden. Hier erhalten Sie regelmäßig wichtige Informationen zu Terminfristen.

Ich lebe weit außerhalb von Konstanz/habe Familie/bin im Betriebspraktikum/arbeite nebenher. Kann ich meine Fehlzeiten in Ihren Lehrveranstaltungen ausnahmsweise über das Regelmaß hinaus erhöhen?

Nein, die Regelungen für die Fehlzeiten sind für alle unsere Studierenden gleich.

Bitte beachten Sie, dass es sich beim Studium an der Universität Konstanz um ein Vollzeitstudium handelt.

Schulpraktika - Ablauforganisation

Wo finde ich die Anmeldefristen für das Schulpraktikum Modul 1, 2 und 3?

In welchem Zeitraum muss ich das Modul 1 absolvieren?

Das erste Teilpraktikum sollte nach der „Einführung in die Unterrichtspraxis“ eingeplant werden. Es wird in den Semesterferien (März bzw. September/Oktober) an einer kaufmännischen Schule absolviert und bildet das Modul 1 im Rahmen des 10-wöchigen Schulpraktikums. Achten Sie bitte darauf das Praktikum „am Stück“ zu absolvieren. Sinn eines Praktikums ist es sich umfassend in einer Organisationsstruktur einzuleben. Eine partitionierte Variante ist daher seitens der beteiligten Institutionen nicht erwünscht.

Was bedeutet die 75%-Regel bei Hospitationen im Modul 1? Gilt die 75%-Regel auch wenn mehr als 40 Stunden Hospitationsstunden durchgeführt werden?

In Modul 1 sind 40 Hospitationsstunden (mind. 8 aktiv, mind. 32 passiv) vorgesehen, wobei mindestens 75% der hospitierten Stunden (jeweils im aktiven und passiven Bereich) in den Wirtschaftsfächern (BWL/VWL/Rechnungswesen) hospitiert werden sollen. Bei mehr als 40 Stunden steht es Ihnen frei, in welchem Verhältnis sie die zusätzlichen Hospitationsstunden durchführen. Beachten Sie dennoch Ihren eigentlichen Fächerfokus.

Ich habe mich an der Schule XYZ beworben und leider eine Absage erhalten, aber das Problem, dass... Können Sie mir weiterhelfen?

Nein, leider haben wir keinen Einfluss auf diesen Sachverhalt, da das Anmeldeverfahren für die Schulen zentral durch das Kultusministerium verwaltet wird. Auch können wir niemanden diesbzgl. auf irgendeinem Wege beeinflussen.

Kann ich Modul 1 im Frühjahr und Modul 2 dann gleich im Herbst absolvieren?

Ja, wenn Sie sich an die Anmeldefristen halten und die Lehrveranstaltung „Einführung in die Unterrichtspraxis“ besucht haben.

Kann ich Modul 2 im Frühjahr und Modul 3 dann gleich im Herbst absolvieren?

Ja, wenn Sie sich an die Anmeldefristen halten.

Kann ich die Module am Stück absolvieren oder gleichwohl welcher Art zusammenschließen?

Nein. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die Studienberatung oder das Prüfungsamt, die erfragte Vorgehensweise ist allerdings derzeit nicht möglich.

Im Frühjahr bietet das Seminar X die seminaristischen Begleitveranstaltungen an, im Herbst aber Seminar Y. Kann ich im Rahmen der Module 2 und 3 auch bei verschiedenen Seminaren die Begleitveranstaltungen besuchen?

Ja. Die Veranstaltungen der Seminare sind aufeinander abgestimmt.

Kann ich das 4-wöchige Schulpraktikum nachholen?

Auch das Schulpraktikum können Sie im Rahmen der Nachqualifizierung nachholen. Für das Schulpraktikum ist die Veranstaltung „Einführung in die Unterrichtspraxis“ Voraussetzung. Deshalb kann das Schulpraktikum Modul 1 erst nach dem Besuch dieser Veranstaltung absolviert werden.

Kann ich das Modul-XY auch nach dem XY-ten Semester machen?

Für Fragen hinsichtlich Ihres Studienablaufs, wenden Sie sich bitte an die Studienberatung oder ans Prüfungsamt.

Muss ich im Rahmen meines Masterstudiums das Modul 2 und 3 überhaupt machen, wenn ich nicht in den Schuldienst möchte?

Ja. Sie bekommen 10 ECTS dafür („schulpraktische Studien“). Wünschen Sie weitere Informationen, wenden Sie sich bitte an die Studienberatung oder ans Prüfungsamt.

Kann ich auch das Modul 2 und 3 im Ausland/außerhalb von Baden-Württemberg machen?

Derzeit nicht. Für Fragen zum Modul 2 und 3 sind die Seminare für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Freiburg und Weingarten zuständig. Die Universität Konstanz verwaltet direkt lediglich das Modul 1. Insofern Sie in BW ins Referendariat möchten, können Sie Module 2 und 3 derzeit nicht außerhalb von BW absolvieren.

Darf ich nach Ableistung des Modules 1 eine andere Schule ausprobieren?

Insofern Sie in BW in das Referendariat einsteigen möchten, können Sie Ihre Schule nach Modul 1 nur wechseln, wenn Modul 1 außerhalb von Baden-Württemberg absolviert wurde.

Die Fahrstrecke zu meiner Ausbildungsschule ist zu weit. Darf ich nach Ableistung des Modules 1 eine andere Schule ausprobieren?

Beachten Sie dazu unsere Informationen aus der Veranstaltung „Einführung in die Unterrichtspraxis“. Sie können Ihre Schule demnach nach Modul 1 nur wechseln, wenn Modul 1 außerhalb von Baden-Württemberg absolviert wurde. Für eventuelle Nachlässigkeiten in Ihrer Dokumentationspflicht sind wir nicht zuständig.

Darf ich nach Ableistung des Modules 2 eine andere Schule ausprobieren?

Sie können Ihre Schule nach Modul 2 nicht wechseln insofern Sie in BW in das Referendariat einsteigen möchten.

Modul 1 im Ausland

Wann kann ich ein Schulpraktikum im Ausland absolvieren?

Ein Auslandspraktikum Modul 1 ist sowohl zum Frühjahr als auch zum Herbst möglich. Der genaue Zeitpunkt hängt von den Partnerinstitutionen ab.

Wie komme ich an Schulpraktikumsplätze im Ausland?

Für das Auslandspraktikum bei unseren bilateralen Vertragspartnern gibt es ein internes Auswahlverfahren seitens des LS für Wirtschaftspädagogik. Dieses Verfahren wird auch von den Schulen in dieser Form gewünscht, um eine Vorauswahl zu erhalten. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage zum Auslandsschulpraktikum.

In der Regel findet vor Beginn Ihres Studiums (online im Juni/Juli, Präsenz im Oktober) eine Infoveranstaltung statt. Die Termine entnehmen Sie bitte dem Newsletter.

Ich würde gerne das Schulpraktikum in der Schweiz machen, finde aber auf der Homepage keine kaufmännischen Schulen aufgelistet! Können Sie mir weiterhelfen?

Es existiert keine solche Listung für die Schulen in der Schweiz und Österreich.

Falls Sie nicht an eine unserer - vor allem südamerikanischen - Partnerschulen möchten, müssen Sie sich selbstverantwortlich eine Schule suchen (z. B. über die Homepage des Bundesverwaltungsamtes: Deutscher Auslandsschuldienst). Mit diesem Vorschlag kommen Sie dann zu uns, wir prüfen die Schule auf Eignung und genehmigen diese im Falle einer Passung.

Weitere Informationen zur selbständigen Suche einer passenden Schule im Ausland finden Sie auf der Homepage zum Auslandsschulpraktikum.

Wer zahlt mir den Flug o. ä. für ein Auslandspraktikum?

Die Finanzierung des Praktikums liegt bei Ihnen.

Für weitere Informationen zu finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten besuchen Sie bitte die Homepage zum Auslandsschulpraktikum.

Schulpraktika - Anforderungen

Wo finde ich die Termine der seminaristischen Begleitveranstaltungen zu den Modulen 2 und 3, welche durch die Seminare für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (Berufliche Schulen) Weingarten und Freiburg angeboten werden?

Sie finden die Informationen auf den Homepages der Seminare für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (Berufliche Schulen) Weingarten und Freiburg.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Seminare.

Darf ich im Schulpraktikum auch andere Fächer unterrichten als jene, die ich studiere?

Nein, das ist in der Regel nicht möglich.

Prozentrechnen? 75%-Regel bei Hospitationen? Die Rechnerei mochte ich bereits in der Schule nicht. Was heißt diese ominöse 75%-Regel genau in absoluten Zahlen?

Die 75% Regel bedeutet, dass Sie z. B. 6 von 8 aktiven Stunden (2 Std. optional teilaktiv) im Fächerbereich Wirtschaft und Verwaltung (BWL, VWL, Rechnungswesen) halten müssen. 24 von 32 passiven Stunden müssen ebenfalls im o. g. Fächerkanon durchgeführt werden.

Alle Stunden, die über das geforderte Mindestmaß hinaus gehen, unterliegen nicht der 75%-Regel.

Gilt die 75%-Regel auch für die passiv hospitierten Stunden?

Grundsätzlich ja.

Gilt die 75%-Regel auch wenn mehr als 40 Stunden passiver Hospitationsstunden durchgeführt werden?

In Modul 1 sind 40 Hospitationsstunden vorgesehen, wobei mindestens 75% in BWL hospitiert werden sollen. Bei mehr als 40 Stunden steht es Ihnen frei, in welchem Verhältnis sie die zusätzlichen Hospitationsstunden durchführen. Beachten Sie dennoch Ihren eigentlichen Fächerfokus.

Ist es bei der Liste zum Nachweis über hospitierte Unterrichtsstunden ausreichend, wenn der Ausbildungslehrer bei den einzelnen Stunden unterschreibt oder muss jeweils die Fachlehrkraft unterschreiben?

Beides ist möglich.

Mein Hospitationsbogen ist bereits mit 32 hospitierten Stunden gefüllt. Muss ich die folgenden hospitierten Stunden auf einem weiteren ausgedruckten Bogen vermerken?

Ja. Der Bogen mit den hospitierten Stunden dient auch als Nachweis Ihrer täglichen Anwesenheit an der Schule und muss daher alle passiv und aktiv absolvierten Stunden umfassen.

Sind außerschulische Veranstaltungen Pflicht im Schulpraktikum?

Der Besuch außerschulischer Veranstaltungen ist nach Möglichkeit ausdrücklich gewünscht, allerdings nicht obligatorisch.

Welche Praktika brauche ich für den Masterabschluss?

Sie benötigen ein schulpraktisches Praktikum im Umfang von insgesamt 10 Wochen (2x3 Wochen und evtl. Praktikum im Rahmen der Nachqualifizierung von 4 Wochen).

Welche Unterlagen muss ich bei Ihnen bzgl. des Modules 1 einreichen?

Jene, welche Sie laut der Veranstaltung "Einführung in der Unterrichtspraxis" einreichen müssen.

Wohin muss ich meine Unterlagen für Modul 1 senden?

Unsere Postanschrift können Sie der Homepage der abgeordneten Lehrkräfte entnehmen.

Nachqualifizierung des 1. Moduls für Absolventen der Universitäten Hohenheim und Mannheim

Absolventinnen und Absolventen der Universität Mannheim müssen zur Nachqualifizierung des ersten Moduls des Schulpraktikums 2 weitere Praktikumswochen nachweisen. Im Rahmen dieser sind 12 BWL Stunden passiv zu hospitieren sowie 6 aktiv bzw. 4 aktiv und 2 teilaktiv zu halten. Das Absolvieren dieser Stunden ist über einen schriftlichen Nachweis jeder Stunde zu dokumentieren und im Anschluss bei den abgeordneten Lehrkräften Maike N. Maurer und Niklas Betz.

Absolventinnen und Absolventen der Universität Hohenheim müssen zur Nachqualifizierung des ersten Moduls des Schulpraktikums einen selbst verfassten vollständigen Unterrichtsentwurf (Lernziele inkl. Taxonomierung, ausführlicher Verlaufsplan, alle Arbeitsmaterialien inkl. Lösungen, etc.) einer BWL-Stunde aus dem ersten Praktikum nachreichen. Dies erfolgt über die Abgabe bei den abgeordneten Lehrkräften Maike N. Maurer und Niklas Betz.

Ich habe Ihnen meine Unterlagen für das Schulpraktikum digital geschickt. Muss ich die Unterlagen trotzdem noch in ausgedruckter Form abgeben?

Zur eigentlichen Fristwahrung reicht zwar zunächst die elektronische Fassung. Die Unterlagen werden aber in Papierform gesammelt begutachtet, weswegen eine sehr zeitnahe Abgabe der gedruckten Version unbedingt erfolgen muss.

Wo muss ich meine Unterlagen zu den Modulen 2 und 3 einreichen/welche Unterlagen?

Die Universität Konstanz ist bzgl. der Module 2 oder 3 nicht federführend verwaltend. Ihre damit verbundenen Unterlagen sind…

  • entweder für das Prüfungsamt zum Nachweis der praktischen Phasen hinsichtlich Ihres Masterabschlusses,
  • oder für das Landeslehrerprüfungsamt; Sie benötigen diese Unterlagen dann für Ihre Referendariatsbewerbung.

Wir können diese Unterlagen weder für Sie weiterleiten, noch diese in irgendeiner Form administrativ weiterverarbeiten.