Praxiserfahrung
Als PraktikantIn haben Sie die Möglichkeit, Ihr Wissen und Ihre Kompetenzen in der Praxis anzuwenden. Außerdem unterstützt ein Praktikum Sie bei Ihrer Berufsorientierung.
Pflichtpraktikum
Ein Praktikum gehört zum Pflichtprogramm des Studiengangs. Die Dauer richtet sich danach, welche Option Sie für das Mobility Semester gewählt haben.
Internship Business
Sie machen mindestens viereinhalb Monate lang ein Vollzeitpraktikum in einem Unternehmen. In der Regel legen Sie das Praktikum an einem Stück ab. Auf schriftlichen Antrag können Sie es allerdings in zwei Teile aufteilen. Am Ende verfassen Sie einen Bericht. Das Internship wird mit 23 ECTS angerechnet. Wenn Sie nach der PO von 2017 studieren, belegen Sie im Wahlbereich insgesamt noch mindestens 20 ECTS. In der PO 2023 sind es im Wahlbereich noch 14 ECTS.
- Vorher: Sie lassen sich das Praktikum mit dem "Vorbericht" genehmigen
- Während des Praktikums: Sie absolvieren das Praktikum und schreiben einen wöchentlichen Bericht, das Journal.
- Danach: Sie reichen den Antrag auf Anerkennung, Ihren Bericht sowie das Praktikumszeugnis am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften ein
Weitere Informationen sowie die Anträge finden Sie im Downloadbereich dieser Seite.
Internship Department Research
Sie machen mindestens viereinhalb Monate lang ein Forschungspraktikum an der Universität Konstanz, einer anderen Universität oder einer Forschungsinstitution. Sie können das Praktikum nicht aufteilen. Am Ende verfassen Sie einen Bericht. Daraufhin wird Ihnen das Internship Department Research mit 23 ECTS angerechnet. Wenn Sie nach der PO von 2017 studieren, belegen Sie im Wahlbereich insgesamt noch mindestens 20 ECTS. In der PO 2023 sind es im Wahlbereich noch 14 ECTS.
- Vorher: Sie lassen sich das Praktikum mit dem "Vorbericht" genehmigen
- Während des Praktikums: Sie absolvieren das Praktikum und schreiben einen wöchentlichen Bericht, das Journal.
- Danach: Sie reichen den Antrag auf Anerkennung, Ihren Bericht sowie das Praktikumszeugnis am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften ein
Weitere Informationen sowie die Anträge finden Sie im Downloadbereich dieser Seite.
Study Abroad
Sie studieren in der Regel im 5. Semester an einer Universität im Ausland. Sie können Prüfungsleistungen im Umfang von bis zu 30 ECTS erbringen und diese für Ihr Studium in Konstanz anrechnen lassen. Wenn Sie nach der PO von 2017 studieren, erbringen Sie insgesamt mindestens 39 ECTS im Wahlbereich (dazu zählen auch ECTS aus dem Auslandssemester, die im Wahlbereich angerechnet werden), nach der PO von 2023 mindestens 33 ECTS. Zusätzlich machen Sie ein dreiwöchiges Pflichtpraktikum (4 ECTS).
Study at Home Elective Courses
Bei dieser Option erbringen Sie ,wenn Sie nach der PO von 2017 studieren, insgesamt mindestens 39 ECTS im Wahlbereich, nach der PO von 2023 mindestens 33 ECTS. Zusätzlich machen Sie ein dreiwöchiges Pflichtpraktikum, für das Sie 4 ECTS erhalten.
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Wo kann ich mich bewerben?
Das Qualifikationsprofil aus ökonomischem und mathematischem Know-how befähigt Sie, anspruchsvolle Aufgaben vor allem im Finanzsektor zu lösen, z. B. bei Banken, Versicherungen und in Finanz-Abteilungen von Industrie-Unternehmen. Auch Beratungsgesellschaften beschäftigen gern ökonomisch und mathematisch versierte MitarbeiterInnen.
Die Ausbildung strebt methodische Kompetenz und Flexibilität an, um dem stetigen Wandel der Tätigkeiten im Finanzsektor gerecht zu werden. Sie ermöglicht den Studierenden, durch Wahlpflichtveranstaltungen, Seminare und die Bachelor-Thesis individuelle Schwerpunkte zu setzen.
Wie finde ich einen Praktikumsplatz?
Sie suchen einen Praktikumsplatz? Wir unterstützen Sie dabei:
Wie lasse ich das Praktikum anerkennen?
Um Ihr Praktikum anerkennen zu lassen, brauchen Sie:
- den ausgefüllten Antrag
- ein Zeugnis Ihres Arbeitgebers/Ihrer Arbeitgeberin mit folgenden Angaben: ArbeitgeberIn, Praktikumszeitraum, regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit, Abteilung/Aufgabengebiet, Unterschrift Ihres/Ihrer Vorgesetzten oder der Personalabteilung
- wenn Sie das Internship Business oder Internship Department Research machen, denken Sie zusätzlich an die Vorabgenehmigung sowie das zu führende Journal. Hinweise dazu finden Sie im Downloadbereich dieser Seite
Beides schicken Sie momentan per Email an die Studienberatung (von Ihrem Uni-E-Mail-Account aus). Sie sehen auf ZEuS, wenn Ihr Praktikum anerkannt wurde.
Wichtig!
Auf schriftlichen Antrag hin können Berufsausbildung oder berufspraktische Tätigkeiten vor Studienbeginn als Praktika angerechnet werden.
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