Prüfungsleistungen aus dem Ausland anrechnen lassen
Der Transfer Ihrer im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen nach Konstanz muss beantragt werden. Alle Informationen zu Vorgehen, Fristen und Ansprechpersonen haben wir auf dieser Seite für Sie zusammengefasst. Die aktuellsten Informationen auf einen Blick finden Sie außerdem in der Präsentation aus der Infoveranstaltung zur Anrechnung.
Wie finde ich heraus, welche Kurse angerechnet werden?
Pflichtveranstaltungen
Pflichtveranstaltungen können im Auslandssemester absolviert werden, wenn Sie in der Veranstaltung der Gasthochschule dieselben Kenntnisse wie in der äquivalenten Veranstaltung an der Universität Konstanz erwerben. Hierzu müssen ECTS-Umfang und Inhalte der Veranstaltungen weitgehend übereinstimmen. Um festzustellen, ob eine Veranstaltung an Ihrer Gasthochschule als Substitut für eine Pflichtveranstaltung angerechnet werden kann, stellen Sie bitte eine Anrechnungsanfrage.
Kurse unserer Partneruniversitäten, die in der Vergangenheit bereits als Substitute anerkannt wurden, finden Sie in der Liste der Substitute nach Partneruniversität. Wenn ein Kurs auf dieser Liste als anrechenbar erscheint, schreiben Sie bitte eine E-Mail an die Erasmuskoordination, um zu fragen, ob diese Anrechnung für Sie gilt.
Bitte beachten Sie: Die Substitutsliste dient als Orientierung - sie ist keine Anrechnungsgarantie und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wenn Sie keinen passenden Eintrag finden, heißt dies nicht, dass es keinen anrechenbaren Kurs gibt - es kann sein, dass dieser noch nicht angefragt wurde.
Um einen Kurs anzufragen, der nicht in der Substitutsliste auftaucht, müssen Sie eine Gegenüberstellung der beiden Kurse einreichen, aus der ersichtlich wird, dass die Inhalte der Veranstaltungen zu mindestens 2/3 übereinstimmen. Bitte orientieren Sie sich an diesem Beispielmodell für eine Gegenüberstellung.
Wahlveranstaltungen
Auch für Veranstaltungen im Wahlbereich müssen Sie eine Anrechnungsanfrage stellen. Um festzustellen, ob Sie eine Veranstaltung im Wahlbereich anrechnen können, schicken Sie bitte eine E-Mail mit der ausführlichen Kursbeschreibung (als Link oder PDF) an die Erasmuskoordination. Eine Gegenüberstellung zu einer ähnlichen Veranstaltung der Universität Konstanz ist im Wahlbereich nicht nötig.
Bitte beachten Sie jedoch, dass es in Ihrer Verantwortung liegt, sich zu vergewissern, wie viele ECTS im Wahlbereich absolviert werden dürfen und ob es Einschränkungen hinsichtlich der Kurse im Wahlbereich gibt. Bitte informieren Sie sich in Ihrer Prüfungsordnung über die geltenden Regelungen für Ihren Studiengang und Ihr Profil bzw. Ihre Vertiefungsrichtung.
Schlüsselqualifikationen
Schlüsselqualifikationen können angerechnet werden, wenn …
- Ihre Prüfungsordnung Schlüsselqualifikationen vorsieht
- die Veranstaltung an der Gastuniversität dem Konzept der Schlüsselqualifikationen entspricht
- ECTS ausgewiesen sind
- die Veranstaltung mindestens mit bestanden/nicht bestanden bewertet wird (eine Benotung ist nicht notwendig)
- auch Sprachkurse können in diesem Bereich angerechnet werden
Bitte stellen Sie auch für Schlüsselqualifikationen vorab eine Anrechnungsanfrage, indem Sie eine E-Mail mit der ausführlichen Kursbeschreibung (als Link oder PDF) an die Erasmuskoordination senden. Eine Gegenüberstellung zu einer ähnlichen Veranstaltung der Universität Konstanz ist nicht nötig.
Was wird nicht anerkannt?
Nicht anerkannt werden
- Kurse mit mehr als 2/3 Überschneidung mit einem bereits besuchten Kurs
- Kurse, die unterhalb Ihres Studienniveaus liegen
- Kurse, die einem anderen Kurs aus dem Auslandsstudium ähneln
- Kurse aus einem Fachgebiet, das nicht Teil Ihres Curriculums ist
- Kurse mit einer nichtausreichenden Prüfungsleistung (z. B. unbenotete Kurse für den Wahl- oder Pflichtbereich)
Spezifische Angaben nach Studiengang und Profil/Vertiefungsrichtung finden Sie hier.
Vorrang der Prüfungsordnung
Bitte beachten Sie, dass die Prüfungsordnung das maßgebliche Dokument ist, auf dessen Grundlage entschieden wird, ob und in welchen Bereichen Kurse anrechenbar sind. Bitte beachten Sie hierbei auch, dass Ihr gewähltes Profil bzw. Vertiefungsrichtung sich ggf. auf die Anrechenbarkeit von Kursen auswirkt. Bitte geben Sie daher bei allen Anfragen Ihr Profil bzw. Ihre Vertiefungsrichtung an. Ansonsten können wir keine korrekte Beratung gewährleisten.
Zusätzlich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass es in Ihrer Verantwortung liegt, sich zu vergewissern, wie viele ECTS im Wahlbereich absolviert werden dürfen und ob es Einschränkungen hinsichtlich der Kurse im Wahlbereich gibt.
Einen Antrag auf Anrechnung von Prüfungsleistungen stellen
Der Transfer der ausländischen Leistung nach Konstanz erfolgt nicht automatisch, sondern muss von Ihnen beantragt werden. Die Frist für den Anrechnungsantrag ist
1. Mai, wenn Sie im Wintersemester weg waren, bzw.
1. November, wenn Sie im Sommersemester oder ein ganzes Jahr weg waren.
Bitte beachten Sie, dass Sie nur einmal einen Antrag stellen dürfen, eine spätere Anerkennung ist nicht mehr möglich.
Wer ist zuständig für die Anrechnung?
Wirtschaftswissenschaftliche Kurse, Kurse aus den Fachbereichen Politik und Verwaltung, Jura und Psychologie: Anerkennungsbeauftragte, F260/263 (nicht die ProfessorInnen)
Wirtschaftspädagogische Kurse: Frau Roswitha Burkhart, F255
Kurse aus den Fachbereichen Literatur und Linguistik
Andere Fachbereiche: Bitte wenden Sie sich an den/die jeweilige Erasmus-KoordinatorIn.
Eine Anrechnungsanfrage für Pflichtveranstaltungen stellen
Wenn Sie eine Pflichtveranstaltung im Ausland absolvieren möchten, handelt es sich um ein Substitut. Für eine Anerkennung müssen beide Veranstaltungen inhaltlich weitgehend übereinstimmen. Zudem dürfen die ECTS der Veranstaltung an der Gasthochschule die Konstanzer ECTS nicht um mehr als 2 ECTS unterschreiten.
Bei der Anrechnungsanfrage geht es nicht darum, wie gerne Sie einen Kurs als Substitut (SUB) angerechnet bekommen wollen, sondern ob eine Gegenüberstellung Hand und Fuß hat. Es liegt also in Ihrem Interesse, eine Gegenüberstellung sauber und so umfangreich wie möglich zu gestalten. Uns ist klar, dass das für Sie schwierig ist, da Sie den Konstanzer Kurs in den allermeisten Fällen ja nicht kennen. Erkundigen Sie sich bei Kommilitonen oder sprechen Sie mit der Fachschaft darüber, was in dem Kurs bei uns Konstanz behandelt wird.
Wann?
- Als Vorabanerkennung idealerweise VOR dem Auslandsaufenthalt: Die benötigten Kursbeschreibung (kompletter Syllabus – keine 5 Zeilen) des Kurses im Ausland bekommen Sie manchmal über die Internetseite der Gastuni.
- Zu ANFANG des Auslandsstudiums, wenn Sie in der ersten Sitzung eine Kursbeschreibung erhalten haben
- Wenn Sie den Antrag auf Anrechnung vorlegen – nicht zu empfehlen. Oft stellt sich dann heraus, dass wir Ihnen den Kurs nicht anrechnen können.
Wie? Bitte sehen Sie hier ein Modell.
Bitte beachten: die Gegenüberstellung muss EINEN Link zu dem Kurs an der Gasthochschule enthalten, auf dem die Kursinhalte sofort und ohne weitere 'Clicks' zu finden sein müssen.
An wen? Bitte schicken Sie die Anfrage (siehe Modell) als Emailanhang an das Team Internationalisierung - sie sollten spätestens nach einer Woche Bescheid bekommen.
Eine Anrechnungsfrage für eine Wahlveranstaltung oder eine Schlüsselqualifikation stellen
Wie?
Bitte schicken den Link zur Kursbeschreibung oder ein entsprechendes PDF an international.wiwi@uni-konstanz.de.
Wann?
- Als Vorabanerkennung idealerweise VOR dem Auslandsaufenthalt: Die benötigten Kursbeschreibung (kompletter Syllabus – keine 5 Zeilen) des Kurses im Ausland bekommen Sie manchmal über die Internetseite der Gastuni.
- Zu ANFANG des Auslandsstudiums, wenn Sie in der ersten Sitzung eine Kursbeschreibung erhalten haben
- Wenn Sie den Antrag auf Anrechnung vorlegen – nicht zu empfehlen. Oft stellt sich dann heraus, dass wir Ihnen den Kurs nicht anrechnen können.
Anrechnungsprozess, Fristen und Formular
Der Transfer der ausländischen Leistung nach Konstanz muss beantragt werden. Bei Wahlleistungen und Schlüsselqualifikationen bestimmen Sie selbst, welche Leistungen Sie transferiert haben wollen. Bitte beachten Sie, dass Sie nur einmal einen Antrag stellen dürfen, eine spätere Anerkennung ist nicht mehr möglich.
Alle Dokumente zur Anrechnung bitte zusammen einreichen; einzelne Dokumente werden nicht angenommen. Reichen Sie bitte alles per E-Mail ein.
Fristen:
1. Mai, wenn Sie im Wintersemester weg waren.
1. November, wenn Sie im Sommer oder ein Jahr weg waren.
- den unterschriebenen Antrag auf Anrechnung mit allen Kursen, die Sie als Subsitut, im Wahlbereich oder als Schlüsselqualifikation zur Anrechnung vorlegen. Bitte fügen Sie die Titel in zwei Sprachen auf: einmal in Englisch, und zusätzlich entweder auf Deutsch oder in der Landessprache Ihrer Gastuniversität.
- eine Kopie des Transcripts (dieses wird meist automatisch per Email oder an das International Office in Konstanz geschickt - Sie erhalten dann eine Email, wann Sie es sich abholen können)*
- das Learning Agreement, bzw. wenn kein Learning Agreement vorliegt, eine Kopie des Emailaustauschs, in dem Vorabanerkennungen zugesichert wurden.
*Wenn Sie Ihre Kurse aus dem Ausland noch zur Anmeldung für das Bachelorseminar angerechnet haben wollen, dann muss der Antrag nebst Transcript mind. 3 Tage vor Ende der Anmeldeperiode bei uns eingehen. Nur dann ist es erlaubt, ein provisorisches Transcript einzureichen.
Bitte bringen Sie Mitschriften, Hausarbeiten o.ä. von Ihrem Auslandsaufenthalt mit nach Konstanz zurück und behalten Sie diese, bis die endgültige Anerkennung abgeschlossen ist.
Binnen drei Wochen erhalten Sie eine E-Mail, wenn wir Sie um die Einreichung weiterer Dokumentation bitten; ansonsten sehen Sie innerhalb von drei Wochen in ZEuS die angerechnete Leistung.
Bitte beachten: wenn es eilig ist (Bewerbung um einen Praktikumsplatz etc.), setzen Sie sich bitte früh mit dem Anrechnungsteam persönlich in Verbindung, um das zu besprechen.
Wie werden die Noten umgerechnet?
Die Umrechnung der im Ausland erworbenen Einzelnoten wird anhand der aktuellsten Senatsempfehlung für die Umrechnung von Noten für im Ausland erworbene Studien- und Prüfungsleistungen in das Notensystem der Universität Konstanz (Stand 15.4.2021) durchgeführt. Diese ist vom Fachbereich angepasst worden.
Hinweis: Wenn 2 im Ausland besuchten Kurse im Zuge der Anerkennung in Konstanz zu einem Kurs zusammen gezogen wurden, errechnet sich die Note folgendermaßen:
Note x ECTS = X
Note x ECTS = X
Summe ECTS Summe X
Summe X ÷ Summe ECTS = Endnote
Sepzifische Regelungen nach Studiengang und Profil bzw. Vertiefungsrichtung
B.Sc. Wirtschaftswissenschaften
Hier werden die Kurse genannt, die Sie im Aufbaustudium und in den jeweiligen Vertiefungsrichtungen (VTR) als Substitute (SUB) anrechnen lassen können. Wieviele ECTS und aus welchen fachlichen Richtungen Sie sich Kurse in den Wahlbereichen anrechnen lassen können, finden Sie in den Infos zu den Vertiefungsrichtungen.
Aus dem Basisstudium als SUBs möglich:
- Statistics I, Statistics II
- Makroökonomik I
- Wirtschaftspolitik, Finanzwissenschaft I
- Grundlagen des betrieblichen Rechnungswesens, Unternehmensorganisation, Einführung in das Marketing
- Bilanzierung und Bilanzpolitik, Corporate Finance
Im Wahlbereich werden keine Kurse anerkannt, die Inhalte aus anderen Kursen duplizieren, vom Anspruch zu gering sind oder zu basal sind.
VTR A - Quantitative Ökonomik
Im Aufbaumodul
- Microeconomics II (9 ECTS-Credits)
- Econometrics I (8 ECTS-Credits)
- Open Economy Macroeconomics oder Kapitalmarkttheorie (6 ECTS-Credits)
- Macroeconomics II (6 ECTS-Credits)
- International Investment and Finance (5 ECTS-Credits)
Im Wahlpflichtmodul
Zwischen 10 und 25 ECTS-Credits. Neben wirtschaftswissenschaftlichen Veranstaltungen werden auch Prüfungsleistungen aus fachbereichsfremden Lehrveranstaltungen, d.h. nicht-wirtschaftswissenschaftlichen Fächern anerkannt.
Alle ECTS im WB sowie SQ Kurse können im Ausland absolviert werden. Sprachkurse sind als SQ möglich; alle anderen Kursanrechnungen im SQ Bereich bedürfen der Einzelfallabsprache.
VTR B - Wirtschaftspädagogik
Hier werden die Kurse genannt, die Sie im Aufbaustudium als Substitute (SUB) anrechnen lassen können. Und wieviele ECTS und aus welchen fachlichen Richtungen Sie sich Kurse in den Wahlbereichen anrechnen lassen können.
Im Aufbaumodul:
- Grundlagen der Berufs- und Wirtschaftspädagogik I (4 ECTS-Credits)
- Grundlagen der Berufs- und Wirtschaftspädagogik II (4 ECTS-Credits)
- Didaktik I (3 ECTS-Credits)
- Einführung in die Unterrichtspraxis (3 ECTS-Credits)
- Fachdidaktik Wirtschaftslehre I (3 ECTS-Credits)
- Personnel Economics I (5 ECTS-Credits)
- Personnel Economics II (5 ECTS-Credits)
- International Investments and Finance (5 ECTS-Credits)
- Econometrics I (8 ECTS-Credits)
- Privatrecht (3 ECTS-Credits)
- Proseminar Einführung in das wisseschaftliche Arbeiten (3 ECTS-Credits)
Im Wahlpflichtmodul:
Studienrichtung I (wirtschaftswissenschaftliche Vertiefung): Wirtschaftswissenschaftliche Kurse aus den Bereichen Marketing & Management, Accounting & Finance, Industrie- & Arbeitsmarktökonomik oder Wirtschaft & Staat im Umfang von mindestens 16 ECTS-Credits. Anrechnung im Fachbereich Wiwi.
Studienrichtung II (allgmeinbildendes Wahlpflichtfach): Kurse im jeweiligen Wahlpflichtfach im Umfang von mindestens 16 ECTS-Credits. Es kann nur eines der 13 folgenden allgemeinbildenden Wahlpflichtfächer gewählt werden:
- Politikwissenschaft*
- Geschichte
- Deutsch
- Englisch
- Französisch
- Italienisch
- Spanisch
- Russisch
- Informatik/Information Engineering
- Mathematik
- Physik
- Chemie
- Sport
* Anrechnung im FB Wiwi.
Für alle anderen Anerkennung wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Verantwortlichen.
VTR C - Personalentwicklung
Im Aufbaumodul
- Grundlagen der Berufs- und Wirtschaftspädagogik I (4 ECTS-Credits)
- Grundlagen der Berufs- und Wirtschaftspädagogik II (4 ECTS-Credits)
- Personalentwicklung I (5 ECTS-Credits)
- Personalentwicklung II (5 ECTS-Credits)
- Introduction to Decision Theory (5 ECTS-Credits)
- Personnel Economics (5 ECTS-Credits)
- Econometrics I (8 ECTS-Credits)
- Privatrecht (3 ECTS-Credits)
- Proseminar Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten (3 ECTS-Credits)
Im Wahlpflichtmodul
25 ECTS-Credits bzw. 10 ECTS-Credits bei der Variante eines Praxissemesters. Neben wirtschaftswissenschaftlichen Veranstaltungen werden auch Prüfungsleistungen aus fachbereichsfremden Lehrveranstaltungen, d.h. nicht-wirtschaftswissenschaftlichen Fächern anerkannt.
Alle ECTS im WB sowie SQ Kurse können im Ausland absolviert werden. Sprachkurse sind als SQ möglich; alle anderen Kursanrechnungen im SQ Bereich bedürfen der Einzelfallabsprache.
VTR D - Internationale Finanzökonomik
Im Aufbaumodul:
- Econometrics I (8 ECTS-Credits)
- Open Economy Macroeconomics (6 ECTS-Credits)
- Capital Market Theory (6 ECTS-Credits)
- Monetary Economics (5 ECTS-Credits)
- Advanced Corporate Finance (5 ECTS-Credits)
- International Investment and Finance (5 ECTS-Credits)
Im Wahlpflichtmodul:
Verschiedene Lehrveranstaltungen aus dem Wahlpflichtangebot im Umfang zwischen 6 und 21 ECTS-Credits. Neben wirtschaftswissenschaftlichen Veranstaltungen werden auch Prüfungsleistungen aus fachbereichsfremden Lehrveranstaltungen, d.h. nicht-wirtschaftswissenschaftlichen Fächern anerkannt.
Alle ECTS im WB sowie SQ Kurse können im Ausland absolviert werden. Sprachkurse sind als SQ möglich; alle anderen Kursanrechnungen im SQ Bereich bedürfen der Einzelfallabsprache.
VTR E - Psychoökonomik
Aufbaumodul:
- Microeconomics II (9 ECTS-Credits)
- Introduction to Decision Theory (5 ECTS-Credits)
- Experimental Methods (5 ECTS-Credits)
- Econometrics I (8 ECTS-Credits)
- Sozialpsychologie I und II (8 ECTS-Credits)
Im Wahlpflichtbereich im Umfang von 24 ECTS:
Kurse aus dem FB Wiwi oder FB Psychologie: Kognition und Wahrnehmung, Biopsychologie, Lernen, Emotion, Motivation & Gedächtnis, Entwicklungspsychologie, Diagnostik & Persönlichkeit oder andere Psychologiekurse aus dem Ausland.
VTR F - Angewandte Ökonomik
Im Aufbaumodul:
- International Investment and Finance (5 ECTS-Credits)
- Marketing Management (5 ECTS-Credits)
- Econometrics I (8 ECTS-Credits)
Im Wahlpflichtmodul
Alternative 1 mit fachbereichsfremdem Nebenfach
38 ECTS-Credits. Es kann eines der folgenden Nebenfächer gewählt werden:
- Politikwissenschaft
- Verwaltungswissenschaft
- Rechtswissenschaft
- Informatik
- Soziologie
- Philosophie
- Geschichte
- British and American Studies
Es gelten die aktuellen Prüfungsbestimmungen der Anlage C zur Prüfungsordnung für die geisteswissenschaftlichen Bachelorstudiengänge der Universität Konstanz.
Alternative 2 mit wirtschaftswissenschaftlichen oder fachbereichsfremden Lehrveranstaltungen
Sie können 23-41 ECTS-Credits belegen. Neben wirtschaftswissenschaftlichen
Veranstaltungen werden auch fachbereichsfremde Prüfungsleistungen, d.h. aus nicht-wirtschaftswissenschaftlichen Fächern anerkannt.
Alle ECTS im WB sowie SQ Kurse können im Ausland absolviert werden. Sprachkurse sind als SQ möglich; alle anderen Kursanrechnungen im SQ Bereich bedürfen der Einzelfallabsprache.
Anerkennung von Kursen im WB in den VTRs A, C, D und F
Themen von wirtschaftswissenschaftliche Kursen für den Wahlpflichtbereich
- Sinnvolle Ergänzung des wirtschaftswissenschaftlichen Studiums
- Der Kurs darf nicht mehr als 1/3 mit einem bereits besuchten oder noch vorgesehenen Kurs übereinstimmen
- Es können auch gerne Kurse sein, die in Konstanz nicht angeboten werden. Letztendlich ist das ja auch mit ein Grund, warum Sie rausgehen ...
- Der Kurs erscheint mit dem Titel der Gasthochschule sowie den dort erworbenen ECTS (ggf. umgerechnet in deutsche ECTS) und der umgerechneten Note auf Ihrem Transcript.
Nicht-wirtschaftswissenschaftliche Kurse für den Wahlpflichtbereich
In den Vertiefungsrichtungen A, C, D und F des Bachelor Wirtschaftswissenschaften können im Wahlpflichtbereich A9, C9, D9, F9 auch Prüfungsleistungen aus den Nebenfächern folgender Fächer gewählt werden: British and American Studies, Deutsche Literaur, Französische Studien, Italienische Studien und Spanische Studien, Geschichte, Informatik, Kulturwissenschaft der Antike, Philosophie, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Slavistik- Literaturwissenschaft, Soziologie, Sprachwissenschaft.
In den Informationen zu den Nebenfächern (Anlagen C, immer neueste Version wählen) können Sie sehen, in welche Kategorien die Kurse passen müssen. Sie können aus allen Fächern mischen!
B.Sc. Finanzmathematik
Aus den Wirtschaftswissenschaften (Module 6 bis 10)
Modul 6: Grundlagen der Finanzierung
- International Investments and Finance
Modul 7: Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre
- Grundlagen des betrieblichen Rechnungswesens
- Bilanzierung und Bilanzpolitik
Modul 8: Statistik und Ökonometrie
- Statistics I
- Statistics II
- Econometrics I
Modul 9: Grundlagen der Wirtschaftstheorie
- Mikroökonomik I oder
- Makroökonomik I
Modul 10: Einführung in die Finanzwirtschaft
Aus dem interdisziplinärer Bereich, Wahlpflichtfächer (Modul 11)
Modul 11: Wahlfächer
Es sind Wahlfächer im Umfang von mindestens 20 ECTS aus den Fachbereichen Mathematik, Informatik, Wirtschafts-, Rechts- oder Verwaltungswissenschaften zu belegen. Weitere Fächer können durch Entscheid des ständigen Prüfungsausschusses (StPA) zugelassen werden.
M.Sc. Wirtschaftspädagogik
Die Möglichkeiten der Anerkennung ist von der gewählten Studienrichtung abhängig:
In Studienrichtung I mit wirtschaftswissenschaftlicher Vertiefung können insg. 52 ECTS im Wiwi Wahlbereich und ABWL 3 angerechnet werden. Für die Anrechnung möglicher didaktischer Veranstaltungen kontaktieren Sie bitte Ihre Fachstudienberatung.
In Studienrichtung II mit allgemeinbildendem Wahlpflichtfach können Sie sich 10 ECTS Wiwi - 5 ECTS Wahl und 5 ECTS ABWL 3 anrechnen lassen.
Auch im Nebenfach können Sie sich Kurse anrechnen lassen (nicht Fachdidaktik); für Politik und Verwaltung übernimmt die Anerkennungsbeauftragte in Wiwi die Anrechung; für alle anderen Bereiche kontaktieren Sie bitte die jeweiligen Fachbereichsverantwortlichen. Für den Literatur/Linguistik Fachbereich sowie die Anerkennung sprachpraktischer Übungen im SLI finden Sie die korrekten Ansprechpartner hier.
M.Sc. Finanzmathematik
Hier werden die Kurse genannt, die Sie im Aufbaustudium und WB als Substitute (SUB) und im Wahlbereich anrechnen lassen können.
Als Substitute zu
- Financial Econometrics
- Bank Management
- Accounting Theory
- Portfolio Management
- Risk Management
Im Wahlbereich
Mind. 17 ECTS-Punkten aus Masterkursen in Mathematik, Statistik und Wirtschaftswissenschaften, die nicht zu den o.g. Teilmodulen gehören. Weitere Fächer können vom StPA genehmigt werden.
M.Sc. Economics
Grundsätzlich können Kurse aus den Spezialisierungsgebieten und manchmal auch eines der beiden Seminare (nicht das Seminar in Ihrer Spezialisierung) aus dem Ausland angerechnet werden. Bitte immer vorab in einer persönlichen Beratung abklären.