Und wie geht es jetzt weiter?

Was nach der Zulassung durch den Fachbereich passiert

Glückwunsch!

Ihnen ist vom Fachbereich ein Studienangebot geschickt worden und Sie haben dieses mit einer E-Mail-Antwort bereits angenommen.

Die Schritte nach der Bewerbung

Sie werden per E-Mail über eine mögliche Platzierung an der Gasthochschule informiert und gebeten zu bestätigen, dass Sie weiterhin an dieser Gasthochschule studieren möchten. Nach Ihrer positiven Rückmeldung werden Sie an die Partneruniversität nominiert, die im Allgemeinen unsere Nominierung annimmt. Ab dann verläuft die Kommunikation bezgl. des Auslandsaufenthaltes zumeist zwischen Ihnen und der Gasthochschule.

Wenn wir Ihnen keine Platzierung an einer Ihrer Wunschuniversitäten anbieten können

Sollten Sie nicht an einer von Ihnen angegebenen Wunschuniversität platziert werden können, dann informieren wir Sie natürlich auch; dann können wir gemeinsam Alternativen besprechen, wie z.B. noch freie Plätze auf der sogenannten Restplatzliste

Die Gasthochschule fordert jetzt ggf. weitere Unterlagen an (Zulassungsantrag, Wohnheimunterlagen, Krankenversicherungsnachweis, Sprachnachweis) und hat eigene Fristen für ERASMUS Incomings. Hierüber werden Sie oft von der Gasthochschule per E-Mail informiert. Allerdings sollten Sie sich immer auch frühzeitig auf den Internet-Seiten Ihrer Wunschuniversitäten informieren. Dieser gesamte Prozess liegt ausschließlich in Ihren Händen; bitte melden Sie sich, wenn Sie nach angemessener Wartezeit nichts von der Gastuniversität gehört haben.

Bitte erkundigen Sie sich auf der Webseite der Gasthochschule, ob Sie einen Sprachnachweis einreichen müssen und in welcher Form. Kümmern Sie sich ggf. darum notwendige Nachweise zu erbringen bzw. einzuholen.

Mehr erfahren

Sie erhalten dann einen Zulassungsbescheid der Gastuniversität. Wichtig: für die Türkei müssen nicht-türkische Staatsangehörige ein Visum beantragen. Für Aufenthalte in Großbritannien, die länger sind als 6 Monate, benötigen Sie ebenfalls ein Visum.

Im April erhalten Sie in zwei Informationsveranstaltungen von den Internationalisierungskoordinatorinnen des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften und dem International Office der Uni Konstanz letzte wichtige Hinweise zu Ihrem Auslandsstudium und zur Abwicklung und Höhe des Erasmusstipendiums, sowie zur Kurswahl und dem Learning Agreement.

Die Nominierung an die Gasthochschule

... übernimmt der Fachbereich und erfolgt für das Wintersemester normalerweise bis spätestens Ende März (für Ganzjahresplätze und/oder Beginn Wintersemester), für das Sommersemester bis Ende Oktober (für diejenigen, die nur im Sommersemester ins Ausland gehen). Sie werden bei der Nominierung in CC gesetzt oder erhalten eine Bestätigung der Nominierung.

Typische Frage: Ist es jetzt 100% sicher, dass ich an der Gastuni angenommen werde?

Typische Antwort: Es ist 98% sicher.

Sie sollten, wenn Sie im Wintersemester ins Ausland gehen, in den kommenden Wochen von der Gasthochschule eine Bestätigung erhalten/aufgefordert werden eine "application" zu vervollständigen, sich online einzuschreiben o.ä.. Bitte informieren Sie sich auch auf der Seite der Gastuni, ob Sie dort Infos zu den weiteren Schritten finden. Oft gibt es eigene Unterseiten für Austauschstudierende, die Sie finden indem Sie über die Webseite der Gasthochschule navigieren. In vielen Fällen finden Sie die entsprechenden Seiten auch über eine Suchmaschine mit den folgenden Begriffen ‚Incoming exchange students Uni X‘.

In der sogenannten "application" werden normalerweise Personalangaben, eine aktuelle Prüfungsleistungsübersicht, vllt. einen Sprachnachweis, manchmal ein Motivationsschreiben, manchmal ein Learning Agreement und sehr oft eine erste Übersicht der Kurse, an denen Sie Interesse haben, erbeten.

Der Erasmuscode unserer Universität ist D  KONSTAN01. Der Code unseres Fachbereichs ist 0311 (ISCED).

Sprachnachweise, Sprachtests und Sprachkurse

Sprachnachweise bei Bewerbung an der Partneruniversität:

Sie müssen meistens Kenntnisse der Landessprache oder der Sprache, in der die meisten Lehrveranstaltungen angeboten werden (i.d.R. Englisch), nachweisen. Die Gastuni gibt vor, was Sie einreichen müssen - das könnte sein:

  • Abiturzeugnis (mit Nachweis des Besuchs von Kursen in jeweiliger Sprache) oder
  • Sprachtest des SLI der Universität Konstanz oder
  • Bestätigungsschreiben des Fachbereichs über den bereits erfolgten Besuch englischsprachiger Kurse

Verbindlicher Online-Sprachtest der EU (OLS)

Ein Online-Sprachtest, bei dem die Kenntnisse in der Unterrichtssprache des Ziellandes getestet werden, ist verbindlicher Teil des Erasmus+ Programmes. Dauer ca. 1h – Self Assessment. Sie werden vom International Office in einer E-Mail darüber informiert.

  • Der Test ist vor Beginn des Austauschs UND nach Ende zu absolvieren.
  • Die Ergebnisse des Tests werden NICHT an die Partneruniversität weitergeleitet, aber durch das Auslandsreferat kontrolliert.
  • Das Ergebnis-Blatt eignet sich nicht für Bewerbungen o.ä. (d.h. kein Ersatz für offizielle Zertifikate)
  • Die Stipendienraten werden erst NACH Abschluss des OLS ausgezahlt.

EU bietet Online-Sprachkurse an


Erasmus-Studierende erhalten Zugang zu einem kostenlosen Online-Sprachkurs in der jeweiligen Unterrichtssprache (aktuell: E, F, IT, ES, NL, PT).

Das Erasmus-Mobilitätsstipendium

Die finanzielle Abwicklung läuft über das International Office. Die Höhe des Stipendiums variiert nach dem Zielland. Wenn mehr Studierende als üblich einen Erasmusaufenthalt antreten, kann die Stipendiensumme geringer als üblich ausfallen. Wenn weniger Studierende als üblich ins Ausland gehen, kann der Betrag steigen.

Das Stipendium wird in zwei Raten gezahlt. 80 % des Stipendiums wird im September ausbezahlt, 20% plus eventuelle Aufstockungen und Anpassungen voraussichtlich im darauffolgenden Juni (unabhängig davon, ob Sie im WS, SS oder WS+SS im Ausland sind).

Für die Abwicklung von Erasmus verwendet das Auslandsreferat die webbasierte Datenbank  „Mobility Online“. Die Zugangsdaten werden vor Beginn des Aufenthaltes vom International Office per E-Mail versendet. 

Beurlaubung – ja oder nein?

  • Die Verwaltungs- und Seezeitgebühren müssen voll bezahlt werden
  • Es spielt für Bafög-Empfänger keine Rolle.
  • Möglicher Vorteil: Fachsemester laufen nicht weiter – aber: diese erscheinen nicht auf dem Zeugnis.
  • Klausuren schreiben in Wiwi: wenn beurlaubt, dann können Sie nur zum Nachtermin schreiben.  Wenn Sie sich nicht beurlauben lassen, können Sie zu beiden Terminen schreiben.
  • Klausuren schreiben in anderen Fachbereichen: bitte unbedingt dort erkundigen, alle haben andere Voraussetzungen und Regeln!
  • Lehramt: Wegen der Splitting-Regelung beim Staatsexamen: Beurlaubung lohnt sich.
  • Vorgehen, falls Beurlaubung dennoch gewünscht wird: Hierfür müssen Sie auf dem Antrag  auf Beurlaubung die Unterschrift ihres Studienberaters einholen und dann im SSZ abgeben.
  • Wenn Sie für zwei Semester ins Ausland gehen, können Sie sich gleichzeitig für beide Semester beurlauben lassen.
  • Eine Beurlaubung können Sie bis zum Ende der Vorlesungszeit des jeweiligen Semesters zurücknehmen, indem Sie dem SSZ ein formloses Schreiben zukommen lassen, in dem Sie die Beurlaubung widerrufen.

Anzahl der Kurse / Kurswahl / Anrechnung

  • Sie sollten ungefähr Kurse im Rahmen von 30 ECTS belegen.
  • Entsprechend den Regelungen an der Gastuniversität können Sie auch Kurse an anderen Fakultäten oder Einrichtungen (z. B. Sprachkurse) belegen.
  • Sie können somit individuell entscheiden, ob Sie das Austauschsemester/-jahr eher für eine gezielte fachliche Ausbildung nutzen möchten oder sich eher in Richtung einer sprachlich-kulturellen Weiterbildung orientieren.
  • Sie bekommen von der Gastuni ein Transcript, welches Sie bei späteren Bewerbungen auch vorlegen werden. Eine sprachliche oder akademische Spezialisierung können Sie also sehr schön belegen.

Das Learning Agreement (LA)

Dieses Dokument dient dazu, dem Austauschstudierenden, der Gastuni und dem Fachbereich eine verbindliche Bestätigung der Kurswahl zu geben, und ist notwendig, um die Zahlung des Stipendiums in Gang zu bringen. Sie werden es sich herunterladen können, sobald Sie sich in „Mobility Online“ angemeldet haben. Bitte füllen Sie immer das Konstanzer LA aus; manchmal werden Sie von der Gastuniversität aufgefordert, ihr LA auszufüllen – dann machen Sie bitte beides. 

Es muss von den Koordinatoren an der Gast- und Heimatuniversität unterschrieben und gescannt nach Konstanz zurückgeschickt werden. Am Fachbereich sind das Susann Hartleib (Bachelorstudierende), Hanna Schwarz (Masterstudierende), die beiden Erasmus+ Hiwis oder die beiden Fachbereichsreferenten.

Für das erste LA bietet sich folgende Reihenfolge an:

  • Sie füllen es aus und besprechen es mit der jeweiligen Koordinatorin. Die Koordinatorin und Sie unterschreiben es bei der Gelegenheit.
  • Sie scannen es ein und schicken es an die Gastuni, mit der Bitte um Unterschrift und gescannter Rücksendung.
  • Sie laden es in Mobility Online hoch. 

ACHTUNG: In den meisten Fällen wird sich die Kurswahl im ersten LA nach Ankunft an der Gastuniversität noch ändern; dann halten Sie die Änderungen im LA Teil 2 fest, lassen diese von das Gastuniversität unterschreiben, und schicken dieses dann gescannt an das International Office.

Verlängerung Ihres Auslandsstudiums?

Solange es in Ihren Studienplan passt UND die Gastuniversitat ihr OK gibt, OHNE dass uns im darauffolgenden Jahr ein Platz gestrichen wird, können Sie gerne verlängern. Hier das Prozedere:

Studierende, die ihren Aufenthalt verlängern möchten, können bis zum 01. Dezember einen Antrag auf Verlängerung zusammen mit einem Learning Agreement für das zweite Semester einreichen. Das heißt: bitte den vollständigen Antrag und das LA per Email an das IO  senden. Nach Ende der Frist prüft dass IO dann, ob für das verlängerte Semester ebenfalls ein Zuschuss möglich ist. Die Vorlage für den Antrag steht den Studierenden in Mobility Online bei Bedarf zur Verfügung.

Nach dem Auslandsaufenthalt

Anrechnung der Kurse am Fachbereich: vorgelegt wird

  • der Antrag auf Anrechnung
  • das Transcript of Records in Kopie
  • eine Kopie der E-Mail des Fachbereichskoordinators bzgl. Vorabanfrage

Es gibt keine Frist, innerhalb derer Sie die Anrechnung vorlegen müssen.  

Abwicklung des Stipendiums über das IO („Mobility Online“): sie laden hoch oder reichen ein:

  • den Erfahrungsbericht
  • den zweiten Sprachtest („OLS“)
  • das Transcript of Records in Kopie
  • Letter of Confirmation im Original!
  • Studis-Ausdruck, auf dem anerkannte Kurse gesehen werden können