Von Orientierungsprüfung bis Bachelorarbeit - PO 2023

Welche Prüfungsordnung ist für mich gültig?

Sie haben Ihr Studium zum Wintersemester 2023/24 oder später begonnen oder haben einen Antrag auf Wechsel in die neue Prüfungsordnung 2023 gestellt? Dann sind Sie hier richtig!

Oder haben Sie Ihr Studium vor dem Wintersemester 2023/24 begonnen und keinen Antrag auf Wechsel in die neue Prüfungsordnung 2023 gestellt? Dann gilt für Sie die Prüfungsordnung 2017.

Prüfungstermine

Am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften haben Sie in jedem Semester zwei Möglichkeiten, Prüfungen zu schreiben:

  • Haupttermin im Februar bzw. Juli
  • Nachtermin im April bzw. Oktober

Für alle Prüfungen melden Sie sich rechtzeitig bei ZEuS an. Zu den Möglichkeiten, sich wieder von Prüfungen abzumelden, werden Sie über den Emailverteiler des Studiengangs zu Beginn der Anmeldephase informiert.

Auch am Fachbereich Mathematik gibt es jeweils Haupt- und Nachtermin für jedes Semester. Über die Regelungen zur Prüfungsanmeldung können Sie sich auf dieser Webseite informieren.

Orientierungsprüfung

Ihre Orientierungsprüfung besteht laut Prüfungsordnung 2023 aus den Prüfungen in den Veranstaltungen Lineare Algebra I, Analysis I, Statistics I und Corporate finance.

Sie müssen diese Prüfungen bis zum Beginn des vierten Fachsemesters erfolgreich abgelegt haben. Die beiden Prüfungen aus dem Fachbereich Wirtschaftswissenschaften, Statistics I und Corporate finance, können Sie jeweils einmal wiederholen, wenn Sie im ersten Versuch nicht bestehen. Bei den Prüfungen aus dem Fachbereich Mathematik, Lineare Algebra I und Analysis I, haben Sie bei Nichtbestehen jeweils drei Wiederholungsversuche.

Seminar und Bachelorarbeit

Im Regelfall belegen Sie im dritten und im sechsten Semester ein Seminar. Anschließend an Ihr Bachelorseminar (meist das zweite Seminar) schreiben Sie Ihre Bachelorarbeit. Die Seminare belegen Sie in den Fächern Wirtschaftswissenschaften oder Mathematik.

Für ein wirtschaftswissenschaftliches Seminar anmelden

Um sicher einen Platz zu erhalten, nehmen Sie an der Vorabanmeldung zu Beginn des vorhergehenden Semesters teil, mit der der Platzbedarf ermittelt wird. Die Vorabanmeldung ist verbindlich. Sie werden über die Emailverteiler Ihres Studiengangs informiert, wann die Vorabanmeldung stattfindet.

Die Liste der angebotenen Seminare wird dann jeweils kurz vor Beginn des Anmeldezeitraums parallel zur Prüfungsanmeldung des Haupttermins veröffentlicht. Informationen zu Inhalten und Terminen der Seminare finden Sie auf den jeweiligen Websites der Lehrstühle. Um sich für ein Seminar anzumelden:

  1. Loggen sich während des Anmeldezeitraums in ZEuS ein.
  2. Im Veranstaltungsverzeichnis des aktuellen Semesters: Seminare -> Anmeldung zu den Seminaren und Bachelorseminaren.
  3. Vergeben Sie Prioritäten für alle Seminare, die für Sie in Frage kommen.
  4. Im Anmeldezeitraum können Sie sich um- oder abmelden.
  5. Bitte beachten Sie die Infos unten auf der Seite.

Nach Ende des Anmeldezeitraums werden die Seminarplätze unter Berücksichtigung Ihrer aktuellen Durchschnittsnote vergeben, und Sie erhalten das für Sie beste noch verfügbare Seminar. Sie erhöhen die Chancen auf einen Seminarplatz, indem Sie möglichst viele Prioritäten angeben. Ihre Anmeldung ist verbindlich. Wir informieren Sie, wenn die Seminarplätze verteilt sind - ein Rücktritt ist dann nicht mehr möglich.

Für ein mathematisches Seminar anmelden

Die Anmeldezeiten sind relativ flexibel und von den Professor:innen abhängig. Informieren Sie sich rechtzeitig bei der/dem Professor:in, bei der/dem Sie ein Seminar belegen möchten.

Verknüpfung Seminar und Bachelorarbeit

Sie entscheiden, ob Sie die Bachelorarbeit nach dem 1. oder 2. Seminar schreiben. Meistens müssen Sie sich in der ersten Sitzung festlegen, ob Sie in dem Seminar Ihre Bachelorarbeit schreiben.

Die Regelungen zur Bachelorarbeit finden Sie in §§ 26 und 27 der Prüfungsordnung.

Bachelorarbeit am FB Wirtschaftswissenschaften

Voraussetzungen: Orientierungsprüfung, 120 ECTS und die Seminarleistung

Wann anmelden? Im Prüfungsanmeldezeitraum für die Klausuren des Haupttermins (Januar / Juni)

Was Sie brauchen:

  • Formular Anmeldung zur Bachelorarbeit
  • Erklärung zum Prüfungsanspruch
  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung

Wo? In der Prüfungsverwaltung (Frau Herbst, F 259), zu den Sprechzeiten

Der achtwöchige Bearbeitungszeitraum beginnt jeweils am ersten Werktag im März bzw. im August. Ihr Thema schicken wir Ihnen rechtzeitig vorher per Brief und per E-Mail zu.

Infos zu den formalen Bestimmungen finden Sie im Merkblatt für die Gestaltung von wissenschaftlichen Arbeiten und in der Prüfungsordnung. Wenn Sie Unterstützung im Schreibprozess brauchen, hilft Ihnen das Schreibzentrum gerne weiter.

Der Umfang der Bachelorarbeit sollte 20-25 Seiten nicht überschreiten.

Ihr Thema ist verbindlich. Bevor Sie Ihre Bachelorarbeit in Druck geben, prüfen Sie bitte, ob auf dem Titelblatt Ihr Thema exakt so steht, wie wir es Ihnen im Brief mitgeteilt haben.

Wir empfehlen Ihnen eine Bindung mit weichem Karton mit Rückenband. Bitte verzichten Sie auf Ringbuchbindung und steifen Karton.

Mehr erfahren

Nur in besonderen Ausnahmefällen, die nicht von Ihnen zu vertreten sind, kann die Frist um bis zu vier Wochen verlängert werden. Wenn Sie krank sind, beantragen Sie die Fristverlängerung mit einem ärztlichen Attest, ansonsten mit einem formlosen begründeten Antrag (abzugeben in der Prüfungsverwaltung).

Wenn der Hinderungsgrund nach der Verlängerung weiter besteht, erhalten Sie spätestens einen Monat nachdem Sie wieder prüfungsfähig sind, ein neues Thema.

Bitte reichen Sie ein:

  • die Erklärung, dass Sie Ihre Arbeit selbständig verfasst haben, und ob Sie einer Veröffentlichung Ihrer Arbeit in der Bibliothek zustimmen (Blatt 3 der Anmeldung, bitte nicht in die Arbeit einbinden lassen) 
  • Ihre Kontaktadresse nach dem Studium (Blatt 4 der Anmeldung, bitte nicht in die Arbeit einbinden lassen)
  • eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  • ein Exemplar Ihrer Bachelorarbeit in der Prüfungsverwaltung
  • pdf-Datei Ihrer Arbeit per E-Mail an Ihre/n Betreuer:in und die Prüfungsverwaltung

Sie können Ihre Bachelorarbeit auch per Post einsenden. Bitte achten Sie dann darauf, dass das Absendedatum (spätestens Ihr Abgabedatum) auf dem Umschlag zu erkennen ist.

Das Gutachten schicken wir Ihnen in der Regel nach vier Wochen per Post zu.

Bachelorarbeit am FB Mathematik

Betreuer:in suchen

Für Bachelorarbeiten am Fachbereich Mathematik und Statistik gibt es keine festen Anmeldefristen. Umso wichtiger ist es, dass Sie sich vor der Anmeldung mit der gewünschten Betreuerin bzw. dem gewünschten Betreuer über die Details austauschen (mögliche Themen und Vorgaben, zeitliche Planung und Zeitpunkt der Anmeldungen usw.) Sprechen Sie dazu die Professorinnen und Professoren am besten direkt an.

Anmelden

Voraussetzungen: Orientierungsprüfung, 120 ECTS und die Seminarleistung

Wann anmelden? Die Anmeldung für eine Bachelorarbeit am FB Mathematik und Statistik ist jederzeit möglich. Wichtig ist, dass Sie sich davor mit dem potentiellen Betreuer bzw. der Betreuerin abgesprochen haben.

Was Sie brauchen:

  • Formular Anmeldung zur Bachelorarbeit am Fachbereich Mathematik
  • Erklärung zum Prüfungsanspruch
  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung

Wo? In der Prüfungsverwaltung (Frau Rapp, F439), zu den Sprechzeiten

Loslegen

Nach der Anmeldung wird Ihnen offiziell per Schreiben das Thema, der Beginn des Bearbeitungszeitraums und die genaue Frist für die Abgabe der Abschlussarbeit mitgeteilt.

Schreiben

Während der Bearbeitungsphase steht Ihnen Ihre Betreuerin bzw. Ihr Betreuer bei allen inhaltlichen Fragen zur Verfügung. Wir empfehlen Ihnen, regelmäßig in Kontakt zu sein. Wenn Sie Unterstützung im Schreibprozess brauchen, hilft Ihnen das Schreibzentrum gerne weiter.

Ihr Thema ist verbindlich. Bevor Sie Ihre Bachelorarbeit in Druck geben, prüfen Sie bitte, ob auf dem Titelblatt Ihr Thema (=Titel) genau mit dem Thema übereinstimmt, wie es Ihnen im Brief mitgeteilt wurde.

Wir empfehlen Ihnen eine Bindung mit weichem Karton mit Rückband. Eine Ringbuchbindung ist nicht zulässig.

Frist verlängern

Nur in besonderen Ausnahmefällen, die nicht von Ihnen zu vertreten sind, kann die Frist um eine Woche verlängert werden. Wenn Sie krank sind, beantragen Sie die Fristverlängerung mit einem ärztlichen Attest, ansonsten mit einem formlosen begründeten Antrag (abzugeben in der Prüfungsverwaltung).

Wenn der Hinderungsgrund nach der Verlängerung weiter besteht, erhalten Sie ein neues Thema, sobald Sie wieder prüfungsfähig sind.

Abgeben

Bitte reichen Sie ein:

  • die Erklärung, dass Sie Ihre Arbeit selbständig verfasst haben und ob Sie einer Veröffentlichung Ihrer Arbeit in der Bibliothek zustimmen (Blatt 3 der Anmeldung, bitte nicht in die Arbeit einbinden lassen) 
  • Ihre Kontaktadresse nach dem Studium (Blatt 4 der Anmeldung, bitte nicht in die Arbeit einbinden lassen)
  • eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  • zwei Exemplare Ihrer Bachelorarbeit in der Prüfungsverwaltung
  • pdf-Datei Ihrer Arbeit per E-Mail an die Prüfungsverwaltung

Sie können Ihre Bachelorarbeit auch per Post einsenden. Bitte achten Sie dann darauf, dass das Absendedatum (spätestens Ihr Abgabedatum) auf dem Umschlag zu erkennen ist.

Abwarten

Nachdem Ihre Arbeit begutachtet wurde, wird die Note in ZEuS eingetragen. Auf Anfrage können Sie das Gutachten im Prüfungssekretariat Mathematik bei Frau Rapp (F439, täglich von 9 bis 12 Uhr) einsehen.

Antworten auf häufige Fragen

Was passiert, wenn ich eine Klausur beim ersten Versuch nicht bestehe?

Die Prüfungen aus den Pflichtbereichen 6-10 (Wirtschaftswissenschaften) können Sie einmal wiederholen - in der Regel zum Nachtermin. Für die Wiederholungsprüfung melden Sie sich auf ZEuS an. Nach dem zweiten Versuch haben Sie zweimal im Verlauf des Studiums die Möglichkeit, einen Härtefallantrag für einen Drittversuch zu stellen.

Die Prüfungen aus den Pflichtbereichen 1-5 (Mathematik) können Sie auch häufiger wiederholen. Ab dem dritten Versuch müssen Sie jedoch vor der Anmeldung eine Studienberatung in Anspruch nehmen. Für die Orientierungsprüfungen aus dem Pflichtbereichen 1-5 (Lineare Algebra I und Analysis I) gilt ein Maximum von vier Prüfungsversuchen.

Prüfungen im Wahlpflichtbereich können Sie maximal einmal wiederholen. Sollten Sie ein zweites Mal nicht bestehen, wählen Sie eine andere Veranstaltung aus, in der Sie dann eine Prüfung absolvieren.

Was passiert, wenn ich eine Prüfung aus dem Wiwi-Pflichtbereichen auch beim zweiten Versuch nicht bestehe?

Zwei Mal während des Bachelor-Studiums können Sie für Prüfungen der Pflichtbereiche 6-10 eine zweite Wiederholungsprüfung schriftlich beantragen. Für die Prüfungen aus diesen Pflichtbereichen, die Bestandteil der Orientierungsprüfung sind (Statistics I und Corporate finance), ist keine zweite Wiederholungsprüfung möglich.

Ich bin bei einem Prüfungstermin krank - und nun?

Beachten Sie die Hinweise der Prüfungsverwaltung

Wo bekomme ich einen Notenausdruck?

Sie können in ZEuS selbst einen Notenausdruck herunterladen. Wenn Sie die Version mit Verifikationscode wählen, kann der Empfänger überprüfen, dass es sich um ein Dokument handelt, dass die Universität Konstanz ausgestellt hat.

Wie berechne ich meine Endnote?

Wie Ihre Noten aus Klausuren, Seminaren und Bachelorarbeit in die Endnote eingehen, können Sie in Ihrer Prüfungsordnung nachlesen.