Wechsel in die neue Prüfungsordnung (PO 2023)

Frist abgelaufen

Die Frist zum Wechsel in die neue Prüfungsordnung ist zum 15.12.2023 abgelaufen.

Antworten auf häufige Fragen - Wechsel allgemein

Wer darf in die neue PO wechseln?

Sie dürfen in die neue PO wechseln, auch wenn Sie Ihr Studium vor dem Wintersemester 2023/24 begonnen haben.

Was ändert sich alles?

Bitte kommen Sie in die Infoveranstaltung bzw. schauen Sie sich die oben verlinkte Präsentation aus der Infoveranstaltung an.

Bis wann muss ich mich entscheiden?

Die Frist für die Einreichung Ihres Antrags auf Wechsel in die neue PO ist der 15.12.2023.

Was wird mir beim Wechsel angerechnet / nicht angerechnet?

  • Erbrachte Prüfungsleistungen müssen angerechnet werden, gleiches gilt für Schlüsselqualifikationen.
  • Falls Sie im Wahlbereich mehr ECTS (inklusive Überhang) erbracht haben, als laut neuer PO notwendig ist, wird die chronologisch jüngste Leistung nicht umgebucht.

Was ist, wenn ich nicht wechseln will / kann? Betreffen mich die Änderungen trotzdem?

Sie können das Studium nach der alten Prüfungsordnung bis zum Ende des Sommersemesters 2027 fortsetzen.

Bitte beachten Sie, dass einige Lehrveranstaltungen künftig nicht mehr bzw. in anderem Rhythmus angeboten werden und nutzen Sie die angeboten Prüfungstermine (Haupt- und Nachtermin).

Wo kann ich mich bzgl. des Wechsels informieren

Wir laden Sie herzlich in unsere Infoveranstaltungen ein. Dort können Sie auch Ihre Fragen einbringen. Die Präsentation zur Infoveranstaltung laden wir nach dem Termin dann auch hier hoch.

Für eine persönliche Beratung steht Ihnen das Team der Studienberatung zur Verfügung.

Wechsel nach dem 2. Fachsemester

Wenn Sie aktuell das zweite Fachsemester besuchen, belegen Sie im Wintersemester 2023/24 anstelle der Pflichtveranstaltung aus dem Bereich Wiwi eine Veranstaltung im Wahlbereich und im Sommersemester 2024 Statistics II. Capital Market Theory und Advanced Corporate Finance können Sie im Sommersemester 2025 belegen.

Wechsel nach dem 4. Fachsemester

Wenn Sie aktuell das 4. Fachsemester besuchen, beachten Sie beim Wechsel bitte, dass Sie 6 zusätzliche ECTS im Bereich der Schlüsselqualifikationen erbringen müssen. Im Wahlpflichtbereich entfallen 6 ECTS.

Verbleib in der alten PO nach dem 2. Fachsemester

Bitte belegen Sie im Wintersemester 2023/24 Bilanzierung und Bilanzpolitik und im Sommersemester 2024 Statistics II. Capital Market Theory können Sie im Sommersemester 2025 belegen.

Verbleib in der alten PO nach dem 4. Fachsemester

An Ihrer Studienplanung ändert sich nichts, sofern Sie die Veranstaltungen der vorhergehenden Semester wie im Studienablaufplan vorgesehen absolviert haben.

Mir fehlt noch GbR. Muss ich bis SoSe 24 warten, um die Prüfung zu absolvieren?

Nein. Die Vorlesung wird im Wintersemester 2023/24 zwar nicht angeboten. Es wird aber Tutorien, Materialien zur Prüfungsvorbereitung und zwei Prüfungstermine geben.