Für einen Studienplatz bewerben

Studienbeginn im Wintersemester, Bewerbungsfrist 30. April

Die wichtigsten Infos in Kürze

  • Bewerbungsfrist: 30.4.
  • Studienbeginn: nur im Wintersemester
  • Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt.
  • Sie können sich auch dann bewerben, wenn Sie im Bachelor noch keine Veranstaltungen aus der Berufs- und Wirtschaftspädagogik, Erziehungswissenschaften oder Ihrem Zweitfach belegt haben.
  • Sie können sich schon im letzten Jahr Ihres Bachelor-Studiums bewerben.

Zulassungsvoraussetzungen

  • Abschluss eines wirtschaftswissenschaftlichen oder wirtschaftspädagogischen Bachelorstudiengangs (Studiendauer mind. 6 Semester, Gesamtnote mindestens 3,0)
  • Kenntnisse in einem erziehungswissenschaftlichen oder berufs- und wirtschaftspädagogischen Studiengebiet (mind. 24 ECTS-Punkte)
  • Kenntnisse in einem allgemeinbildenden Wahlpflichtfach (bei Studienrichtung II, mind. 16 ECTS-Punkte)
  • Nachweis über ein 4-wöchiges Schulpraktikum
  • für ausländische Studienbewerber: ausreichende Deutschkenntnisse (DSH-Niveau Stufe 2 oder mindestens 4 Punkte in allen vier Bereichen des TestDaF)

Ihre Möglichkeiten, wenn Sie eine oder mehrere Bedingungen nicht erfüllen

Wir heißen Sie dennoch herzlich willkommen, denn:

  • Ihr Bachelor-Abschlusszeugnis können Sie nachreichen (Frist: 01.12.)
  • Fehlende Kenntnisse in Erziehungswissenschaften, Berufs- und Wirtschaftspädagogik oder/und Wahlpflichtfach können Sie im Rahmen der Nachqualifizierung nachholen - dadurch kann sich Ihr Masterstudium verlängern.
  • Auch das Schulpraktikum können Sie im Masterstudium nachholen.

Nachqualifizierung - Kurse nachholen

Zum Bewerbungszeitpunkt noch fehlende erforderliche Studien- oder Prüfungsleistungen können Sie innerhalb des ersten Masterstudienjahrs nachholen (Nachqualifizierung). Wir können Sie daher zunächst nur unter Vorbehalt zulassen. Sie erfahren im Zulassungsschreiben, welche Leistungen Sie nachholen müssen. Basierend auf dem Studienplan des Bachelorstudiengangs Wirtschaftswissenschaften erarbeiten wir gern mit Ihnen zusammen Ihren Stundenplan. Durch die Nachqualifizierung kann sich die Studiendauer um ein Jahr verlängern.

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You can find more information on our privacy policy .

Antworten auf häufige Fragen

Wie kann ich mich bewerben?

Bitte bewerben Sie sich über unser Online-Portal ZEuS.  Weitere Informationen für deutsche und internationale BewerberInnen finden Sie auf den Bewerbungs-Seiten der Universität.

Was mache ich, wenn mein Abschlusszeugnis zum 30. April noch nicht vorliegt?

Sie können sich auch dann bewerben, wenn Sie noch kein Abschlusszeugnis haben. Bitte bewerben Sie sich dann mit einer Leistungsübersicht und Modulhandbuch. Das Abschlusszeugnis reichen Sie dann bei Zulassung bis spätestens 01.12. bei der Studentischen Abteilung nach.

Muss ich mein Abiturzeugnis bei der Bewerbung einreichen?

Ihr Abiturzeugnis müssen Sie nicht beilegen.

Was sind die Zulassungsvoraussetzungen für den Master Wirtschaftspädagogik?

Die wichtigste formale Voraussetzung für die Zulassung zu unserem Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik ist der Abschluss eines wirtschaftswissenschaftlichen oder wirtschaftspädagogischen Bachelorstudiengangs mit einer Regelstudienzeit von mindestens drei Studienjahren an einer Hochschule oder einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie/Dualen Hochschule oder ein anerkanntes (ausländisches) Äquivalent. Den Bachelorstudiengang müssen Sie mindestens mit der Note "3,0" abgeschlossen haben.
Weitere Zugangsvoraussetzungen:

  1. mindestens 24 ECTS-Credits in einem erziehungswissenschaftlichen oder berufs- und wirtschaftspädagogischen Studiengebiet (darunter mindestens 4 ECTS-Credits aus unterrichtspraktischen Studien),
  2. mindestens 16 ECTS-Credits in einem bei der Bewerbung anzugebenden Wahlpflichtfach (entfällt bei der Wahl des Wahlpflichtfachs Wirtschaft),
  3. ein mindestens vierwöchiges Schulpraktikum,
  4. für ausländische Studienbewerber und -bewerberinnen ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung: ausreichende Deutschkenntnisse durch das DSH-Niveau Stufe 2 oder mindestens 4 Punkte in allen vier Bereichen des TestDaF oder ein anerkanntes Äquivalent.


Die Punkte 1-3 können von erfolgreichen Bewerbern und Bewerberinnen nachgeholt werden (Nachqualifizierung). Die Nachqualifizierung richtet sich nach dem Studienplan des Bachelorstudiengangs Wirtschaftswissenschaften an der Universität Konstanz und umfasst insgesamt mindestens 40 ECTS-Credits (bei Wahl eines allgemeinen Wahlpflichtfachs).

Was mache ich, wenn noch keine erziehungswissenschaftliche oder berufs- und wirtschaftspädagogische Kurse belegt habe?

Zum Bewerbungszeitpunkt noch fehlende erforderliche Studien- oder Prüfungsleistungen können von erfolgreichen Bewerbern innerhalb des ersten Masterstudienjahrs erbracht werden (Nachqualifizierung). Die Zulassung und Einschreibung kann in beiden Fällen nur unter Vorbehalt erfolgen. Bitte beachten Sie, dass sich die Studiendauer im Falle der Nachqualifizierung um ein Jahr verlängern kann!

Kann ich das 4-wöchige Schulpraktikum nachholen?

Auch das Schulpraktikum können Sie im Rahmen der Nachqualifizierung nachholen. Für das Schulpraktikum ist die Veranstaltung „Einführung in die Unterrichtspraxis“ Voraussetzung. Deshalb kann das Schulpraktikum erst nach dem Besuch dieser Veranstaltung absolviert werden.

Wie und wann kann ich Leistungen anrechnen lassen, die ich innerhalb meines vorausgegangenen Studiums erbracht habe?

*Auszug aus der Studien- und Prüfungsordnung der Universität Konstanz für den Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik *
*§ 7 Anerkennung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen*
(1) Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen in demselben oder anderen Studiengängen an einer Universität oder an einer gleichgestellten Hochschule in Deutschland oder im Ausland werden auf schriftlichen Antrag (nach Maßgabe der ECTS-Credits gemäß Anhang) anerkannt, soweit die Gleichwertigkeit festgestellt ist. Die Gleichwertigkeit ist festzustellen, wenn Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen in Inhalt, Umfang und den Anforderungen denjenigen des Masterstudiengangs Wirtschaftspädagogik im Wesentlichen entsprechen. […]
(2) Die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, die vor Aufnahme des Masterstudiums erbracht wurden, kann nur gemeinsam mit der Zulassung beantragt werden. Spätere Anträge werden nicht mehr berücksichtigt.

 §3 Aufbau des Studiengangs, ECTS-Credits, Regelstudienzeit

(9) Bei dem Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik handelt es sich um einen konsekutiven Studiengang, der auf dem Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften bzw. auf einem vergleichbaren wirtschaftswissenschaftlichen Bachelorstudiengang aufbaut. Zusammen haben diese beiden Studiengänge eine Regelstudienzeit von fünf Jahren und umfassen einen Studienumfang von insgesamt 300 ECTS-Credits.

Deshalb ist eine Anerkennung von Prüfungsleistungen aus dem Bachelorabschluss, mit dem Sie sich bei uns beworben haben, nicht möglich.

Zur Prüfungsordnung in der aktuellen Fassung.

Kann ich mit dem Master Wirtschaftspädagogik an einer Schule unterrichten?

Für angehende LehrerInnen schließt sich nach Abschluss des Masters in Wirtschaftspädagogik das Referendariat (18 Monate) an. Nach Abschluss des Referendariats haben Sie die Möglichkeit, an einer beruflichen Schule zu unterrichten.
In der Studienrichtung II werden BWL und das zweite Fach unterrichtet, während in Studienrichtung I BWL und VWL unterrichtet werden.

Was sind die Auswahlkriterien, nach denen meine Bewerbung beurteilt wird?

Ihre Bewerbung wird nach den folgenden Kriterien bewertet:

  • Note des Bachelorzeugnisses oder eines Äquivalents. Liegt noch kein Abschlusszeugnis vor, gilt die Durchschnittsnote (arithmetisches Mittel) der bislang erbrachten endnotenrelevanten Prüfungsleistungen.
  • Durchschnittsnote (arithmetisches Mittel) der erziehungswissenschaftlichen oder berufs- und wirtschaftspädagogischen Studien- und Prüfungsleistungen; hierbei werden alle im Bachelorzeugnis ausgewiesenen Noten in diesem Studiengebiet berücksichtigt.

 Eine detaillierte Beschreibung des hochschuleigenen Auswahlverfahrens für diesen Studiengang enthält die Zulassungssatzung.

Hat meine Wahl der Studienrichtung bzw. des Wahlpflichtfachs Auswirkungen auf das Auswahlverfahren?

Die Wahl des Wahlpflichtfaches oder der Studienrichtung hat keine Auswirkung auf das Auswahlverfahren.

Wann werden die Zu- und Absagen verschickt?

In der Regel werden diese bis Ende Juni/ Anfang Juli verschickt.

Was passiert, wenn ich eine Absage für den Master bekomme? Kann ich mich auf ein höheres Fachsemester im Bachelor bewerben?

Wenn Sie im Hauptverfahren zunächst keinen Platz erhalten haben, besteht die Möglichkeit, noch über das Nachrückverfahren zugelassen zu werden.
Eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester in Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften an der Universität Konstanz ist nicht möglich, wenn Sie bereits einen vergleichbaren Studiengang abgeschlossen haben.

Fragen zum Parallel- und Zweitstudium

Ein*e Zweitstudienbewerber*in ist, wer bereits ein Studium an einer deutschen Universität, Fachhochschule, Kunst-/Musikhochschule oder an einer Pädagogischen Hochschule abgeschlossen hat und daran ein zweites grundständiges (nicht: Master-)Studium anschließen will.

Beachten Sie bitte, dass hierfür neben dem Semesterbeitrag eine Studiengebühr pro Semester erhoben wird.

Weitere Information zum Parallel- und Zweitstudium finden Sie hier:

FAQ

Tutorials