Studieren mit einer Beeinträchtigung oder chronischen Krankheit

Als StudentIn mit physischen und/oder psychischen Beeinträchtigungen oder chronischen Krankheiten unterstützen wir Sie an der Universität Konstanz individuell, um Ihre Studienbedingungen zu optimieren.

Wenn Sie am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften studieren oder studieren möchten, berät Sie unkompliziert Ihre Fachstudienberatung. Bei weiteren Fragen können Sie sich auch von den Beauftragten für Studierende mit Beeinträchtigungen der Universität beraten lassen.

Nachteilsausgleich und fachspezifische Regelungen

Manche Regelungen können für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen zu erheblichen Nachteilen und Studienerschwernissen führen. Diesen zusätzlichen Erschwernissen wirken Nachteilsausgleiche entgegen.

Um einen Nachteilsausgleich zu beantragen, benötigen wir von Ihnen ein formloses Schreiben und ein ärztliches Attest. Bitte wenden Sie sich zunächst an Ihre Fachstudienberatung, die Ihren Antrag dann an den jeweiligen ständigen Prüfungsausschuss (StPA) weitergibt. 

Ein Nachteilsausgleich ist immer individuell und richtet sich nach Ihrem Bedarf. Möglich ist unter anderem: 

  • Eine verlängerte Bearbeitungszeit
  • Eine andere Form der Studien- oder Prüfungsleistung

Die Regelungen finden Sie in Ihrer jeweiligen Prüfungsordnung:

Bachelor Wirtschaftswissenschaften

§ 9 Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß, Schutzfristen, Behinderte Studierende

(11) Macht ein/e Kandidat/in durch Vorlage eines ärztlichen Attestes glaubhaft, dass er wegen länger andauernder oder ständiger gesundheitlicher Beschwerden nicht in der Lage ist, Prüfungsleistungen ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form oder Frist abzulegen, so gestattet ihm der/die Vorsitzende des Prüfungsausschusses, die Prüfungsleistungen innerhalb einer verlängerten Bearbeitungszeit oder gleichwertige Prüfungsleistungen in einer anderen Form oder Frist zu erbringen. Entsprechendes gilt für Studienleistungen.

Bachelor Mathematische Finanzökonomie

§ 9 Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß, Schutzfristen, Behinderte Studierende

(11) Macht ein Kandidat durch Vorlage eines ärztlichen Attestes glaubhaft, dass er wegen länger andauernder oder ständiger gesundheitlicher Beschwerden nicht in der Lage ist, Prüfungsleistungen ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form abzulegen, so gestattet ihm der Vorsitzende des StPA, die Prüfungsleistungen innerhalb einer verlängerten Bearbeitungszeit oder gleichwertige Prüfungsleistungen in einer anderen Form zu erbringen. Entsprechendes gilt für Studienleistungen.

Master Economics

§ 8 Versäumnis, Rücktritt, gesundheitliche Beeinträchtigungen, Schutzfristen, Täuschung, Ordnungsverstoß

(3) Macht ein Kandidat durch Vorlage eines ärztlichen Attests glaubhaft, dass er wegen länger andauernder oder ständiger gesundheitlicher Beschwerden nicht in der Lage ist, Prüfungsleistungen ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form oder Frist abzulegen, so gestattet ihm der Vorsitzende des StPA, die Prüfungsleistungen innerhalb einer verlängerten Bearbeitungszeit oder gleichwertige Prüfungsleistungen in einer anderen Form oder Frist zu erbringen. Entsprechendes gilt für Studienleistungen.

Master Mathematische Finanzökonomie

§ 8 Versäumnis, Rücktritt, gesundheitliche Beeinträchtigungen, Schutzfristen, Täuschung, Ordnungsverstoß

(3) Macht ein Kandidat durch Vorlage eines ärztlichen Attests glaubhaft, dass er wegen länger andauernder oder ständiger gesundheitlicher Beschwerden nicht in der Lage ist, Prüfungsleistungen ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form abzulegen, so gestattet ihm der Vorsitzende des StPA, die Prüfungsleistungen innerhalb einer verlängerten Bearbeitungszeit oder gleichwertige Prüfungsleistungen in einer anderen Form zu erbringen. Entsprechendes gilt für Studienleistungen.

Master Quantitative Economics

§ 8 Versäumnis, Rücktritt, gesundheitliche Beeinträchtigungen, Schutzfristen, Täuschung, Ordnungsverstoß

(3) Macht ein Kandidat durch Vorlage eines ärztlichen Attests glaubhaft, dass er wegen länger andauernder oder ständiger gesundheitlicher Beschwerden nicht in der Lage ist, Prüfungsleistungen ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form abzulegen, so gestattet ihm der Vorsitzende des StPA, die Prüfungsleistungen innerhalb einer verlängerten Bearbeitungszeit oder gleichwertige Prüfungsleistungen in einer anderen Form zu erbringen. Entsprechendes gilt für Studienleistungen.

Master Political Economy

§ 10 Art der studienbegleitenden Prüfungsleistungen

(2) Macht ein/e Kandidat/in durch Vorlage eines ärztlichen Attestes glaubhaft, dass er/sie wegen länger andauernder oder ständiger gesundheitlicher Beschwerden nicht in der Lage ist, Prüfungsleistungen ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form abzulegen, so gestattet ihm/ihr der/die Vorsitzende des StPAs, die Prüfungsleistungen innerhalb einer verlängerten Bearbeitungszeit oder gleichwertige Prüfungsleistungen in einer anderen Form zu erbringen. Entsprechendes gilt für Studienleistungen.

Master Social and Economic Data Analysis

§ 8 Versäumnis, Rücktritt, gesundheitliche Beeinträchtigungen, Schutzfristen, Täuschung, Ordnungsverstoß

(3) Macht ein Kandidat durch Vorlage eines ärztlichen Attests glaubhaft, dass er wegen länger andauernder oder ständiger gesundheitlicher Beschwerden nicht in der Lage ist, Prüfungsleistungen ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form abzulegen, so gestattet ihm der Vorsitzende des StPA, die Prüfungsleistungen innerhalb einer verlängerten Bearbeitungszeit oder gleichwertige Prüfungsleistungen in einer anderen Form zu erbringen. Entsprechendes gilt für Studienleistungen.

Master Wirtschaftspädagogik

§ 8 Versäumnis, Rücktritt, gesundheitliche Beeinträchtigungen, Schutzfristen, Täuschung, Ordnungsverstoß

(3) Macht ein Kandidat durch Vorlage eines ärztlichen Attests glaubhaft, dass er wegen länger andauernder oder ständiger gesundheitlicher Beschwerden nicht in der Lage ist, Prüfungsleistungen ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form abzulegen, so gestattet ihm der Vorsitzende des StPA, die Prüfungsleistungen innerhalb einer verlängerten Bearbeitungszeit oder gleichwertige Prüfungsleistungen in einer anderen Form zu erbringen. Entsprechendes gilt für Studienleistungen.

Promotionsstudiengang Quantitative Economics and Finance

 

§ 13 Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß, Krankheit

(5) Macht ein Kandidat durch Vorlage eines ärztlichen Attestes glaubhaft, dass er wegen länger andauernder oder ständiger gesundheitlicher Beschwerden nicht in der Lage ist, Prüfungsleistungen ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form abzulegen, so gestattet ihm der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, die Prüfungsleistungen innerhalb einer verlängerten Bearbeitungszeit oder gleichwertige Prüfungsleistungen in einer anderen Form zu erbringen.