Anmelden und Verfassen der Bachelorarbeit (BAofEd Wirtschaftswissenschaft)

Informationen rund um das Anmeldeverfahren, die Betreuung und das Verfassen der Bachelorarbeit

Die Regelungen zur Bachelorarbeit sind in §§ 18 bis 21 der Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor-Studiengänge Lehramt Gymnasium (PO 2015) geregelt.

Bitte beachten Sie, das laut Anhang II die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit im Fach Wirtschaftswissenschaft vier Wochen beträgt.

Der Umfang der Bachelorarbeit sollte 15 Seiten nicht überschreiten.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Bachelorarbeit kann nur zugelassen werden, wer


1.  an der Universität Konstanz in zwei Hauptfächern im Bachelor of Education immatrikuliert ist,

2. ggf. die Orientierungsprüfung gem. § 17 in beiden Hauptfächern bestanden hat,

3. das Orientierungspraktikum gem. § 10 Abs. 1 abgeleistet hat,

4. seinen Prüfungsanspruch in den beiden Hauptfächern nach Nr. 1 sowie im Bereich Bildungswissenschaften nicht verloren hat, (...)

(siehe auch Anhang II zur Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge Lehramt Gymnasium Fach Wirtschaftswissenschaft in der Fassung vom 10. September 2015) 

Bachelorseminar

Im Rahmen des Wahlpflichtbereiches können Sie im B.Ed. Wirtschaftswissenschaften ein Bachelorseminar belegen. Falls Sie die Bachelorarbeit zum angemeldeten Seminar schreiben wollen, sprechen Sie dies bitte mit dem Seminarleiter ab. Informieren Sie den Seminarleiter dann auch über die für Sie geltenden Bearbeitungszeiträume der Bachelorarbeit im Bachelor Education, da diese vom Bearbeitungszeitraum der Bachelorarbeit für Studierenden im Bachelor WiWi abweicht.

Um sicher einen Platz zu erhalten, nehmen Sie an der Vorabanmeldung zu Beginn des vorhergehenden Semesters teil, mit der der Platzbedarf ermittelt wird. Die Vorabanmeldung ist verbindlich. Sie werden über die Emailverteiler Ihres Studiengangs informiert, wann die Vorabanmeldung stattfindet.

Die Liste der angebotenen Seminare wird dann jeweils kurz vor Beginn des Anmeldezeitraums parallel zur Prüfungsanmeldung des Haupttermins veröffentlicht. Informationen zu Inhalten und Terminen der Seminare finden Sie auf den jeweiligen Websites der Lehrstühle. Um sich für ein Seminar anzumelden:

  1. Loggen Sie sich während des Anmeldezeitraums in ZEuS ein.
  2. Im Veranstaltungsverzeichnis des aktuellen Semesters: Seminare -> Anmeldung zu den Seminaren und Bachelorseminaren.
  3. Vergeben Sie Prioritäten für alle Seminare, die für Sie in Frage kommen.
  4. Im Anmeldezeitraum können Sie sich um- oder abmelden.
  5. Bitte beachten Sie die Infos unten auf der Seite.

Nach Ende des Anmeldezeitraums werden die Seminarplätze unter Berücksichtigung Ihrer aktuellen Gesamtdurchschnittsnote vergeben, und Sie erhalten das für Sie beste noch verfügbare Seminar. Sie erhöhen die Chancen auf einen Seminarplatz, indem Sie möglichst viele Prioritäten angeben. Ihre Anmeldung ist verbindlich. Wir informieren Sie, wenn die Seminarplätze verteilt sind - ein Rücktritt ist dann nicht mehr möglich.

Übersicht der Bachelorseminare im Sommersemester 2024

Informationen zur Anmeldung der Bachelorarbeit

Das Antragsformular auf Zulassung zur Bachelorarbeit (Bachelor of Education Wirtschaftswissenschaft) erhalten Sie über das Zentrale Prüfungsamt. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich per E-Mail an Mareike Kuketz . Sie erhalten nach Anfrage alle notwendigen Anmeldeunterlagen.

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass Ihr/e Prüfer/in den Antrag unterschreiben muss! Planen Sie daher genügend Zeit ein. Der Zeitpunkt der Einreichung Ihrer Unterlagen für die Anmeldung der Bachelorarbeit beeinflusst das Abgabedatum Ihrer Bachelorarbeit nicht. Erst nach Ablauf der gewählten Anmeldefrist tritt der Prüfungsausschuss zusammen und legt u.a. das exakte Abgabedatum für die Bachelorarbeit fest.

Bitte beachten Sie die Termine und Fristen zur Anmeldung der Bachelorarbeit in den Bachelorstudiengängen Lehramt Gymnasium.

Gutachter/in

Für die Betreuung/Benotung Ihrer Bachelorarbeit müssen Sie eine/n GutachterIn eigenverantwortlich finden.

Bitte beachten Sie folgende Regelung bei der Auswahl Ihrer/Ihres Betreuers/in:

  • Die/Der Gutachter/in sollte habilitiert sein bzw. ein Habilitationsäquivalenz besitzen (dazu zählen folgende Personengruppen: ProfessorInnen, JuniorprofessorInnen und deren VertreterInnen, ErgänzungsprofessorInnen, PrivatdozentInnen sowie akademische Räte/innen)
  •  Die/Der Betreuer/in müssen zum Zeitpunkt der Ausgabe des Themas dem Fachbereich Wirtschaftswissenschaften angehören

Externe GutachterInnen 

Das Bestellen einer/s externen Gutachters/in ist im Bachelor of Education Wirtschaftswissenschaft nicht zulässig.

Titeländerung

Eine Titeländerung muss offiziell beim Bachelor-Prüfungsausschuss beantragt werden:

Das Formular "Antrag auf Titeländerung" erhalten Sie von Frau Kuketz in C401.

Der Antrag muss vom/von der ErstgutachterIn der Bachelorarbeit unterzeichnet und spätestens zwei Woche vor dem offiziellen Abgabetermin der Arbeit beim Zentralen Prüfungsamt eingereicht werden.

Fristverlängerung

Kann ein Kandidat/eine Kandidatin aus von ihm/ihr nicht zu vertretenden Gründen die Arbeit nicht in der vorgegebenen Frist bearbeiten, kann beim Bachelor-Prüfungsausschuss eine Verlängerung der Bearbeitungsfrist beantragt werden.  Eine Verlängerung der Bearbeitungsfrist ist jedoch um maximal 4 Wochen möglich.  "Dauert die Verhinderung länger, gilt das Thema als nicht ausgegeben. In diesem Fall muss nach Beendigung der Verhinderung unverzüglich die Ausgabe eines neuen Themas beantragt werden; erfolgt dies nicht, teilt der Prüfungsausschuss ein neues Thema und eine/n Prüfer/ in (...) zu." (§ 21 Abs. 5).

Für eine Fristverlängerung kommen verschiedene Gründe in Frage:

1. Krankheit

Bei einer Verhinderung aufgrund einer Erkrankung der Kandidatin/des Kandidaten muss das Zentrale Prüfungsamt per Email über die Verhinderung informiert werden. Zudem muss der Kandidat/die Kandidatin umgehend ein ärztliches Attest beim Zentralen Prüfungsamt einreichen.  Hierfür ist das vom Zentralen Prüfungsamt vorgegebene ärztliche Attest bei Prüfungsunfähigkeit zu verwenden.

2. Weitere Verhinderungsgründe
Weitere Gründe für eine Verhinderung können direkt mit der Abschlussarbeit in Verbindung stehen. Exemplarisch werden hier mögliche Verhinderungsgründe aufgelistet:

- Probleme mit dem Datensatz (z.B. Lizenz, erschwerter Zugang)
- ein Interviewpartner verlegt den Termin auf einen späteren Zeitpunkt
- Probleme mit der Response-Quote

Ob eine Fristverlängerung möglich ist, muss zwingend mit dem Erstgutachter/der Erstgutachterin geklärt werden. Dabei muss er/sie den formlosen Antrag mit der Begründung für eine Verlängerung unterzeichnen. Die abschließende Entscheidung wird vom StPA getroffen. Die Vorlage für den Antrag auf eine Fristverlängerung erhalten Sie bei Frau Arendt.

Der Antrag muss gut begründet und spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Bearbeitungszeit beim Prüfungsausschuss eingegangen sein. Der Antrag bedarf der Zustimmung des Betreuers/der Betreuerin der Arbeit.